Sonderdruck Nummer 03
Dr. Christine Schirrmacher: Offene Fragen zum islamischen Religionsunterricht
Verständlich ist der Wunsch muslimischer Mitbürger, in der Schule eine religiöse Unterweisung ihrer Kinder gewährleistet zu sehen, insbesondere, da das Grundgesetz die Erteilung von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in „Übereinstimmung mit Grundsätzen der Religionsgemeinschaft“ garantiert. Selbstverständlich muss ein solcher Unterricht personell und inhaltlich wie jeder andere Unterricht auch der staatlichen Schulaufsicht unterstellt sein. Der Staat beurteilt dabei nicht die Glaubensinhalte, die im Religionsunterricht vermittelt werden, sondern nur, ob er grundgesetzkonform erteilt wird.
Dr. Christine Schirrmacher: Offene Fragen zum islamischen Religionsunterricht
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