Fatwa über die geistlichen Pflichten von Kindern im Islam
Auch Kinder sollen von Klein auf beten und fasten
Vom saudischen Stammgremium für wissenschaftliche Forschung und Gutachten
(Institut für Islamfragen, dh, 19.10.2005)
Frage:
Ein muslimisches Kind fragt, ob es als neunjähriger Junge auch beten, fasten und andere geistliche Pflichten erfüllen müsse.
Antwort:
Ein Muslim oder eine Muslima müssen die Pflichten des Islams verrichten, wenn sie geschlechtsreif sind. Das Gremium zitiert dazu aber die berühmte Überlieferung Muhammads:
„Befehlt euren Kindern zu beten, wenn sie sieben Jahre alt werden. Schlagt sie, falls sie dies nicht tun, wenn sie 10 Jahre alt werden. Trennt die Geschlechter im Bett.“
Quelle: www.fatwanet.net/Home/ViewFatwaDetails.asp
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