Fatwa gegen Vorbeterin in der Moschee

Institut für Islamfragen

Ägyptischer Rechtsgutachterrat verurteilt Gebet und Predigt Dr. Amina Waduuds in Bausch und Bogen

(Institut für Islamfragen, dh, 22.2.2005) Dr. Ali Jum’a, der Rechtsgutachter des Staates Ägypten, hat am 21.03.2005 eine Fatwa über die Funktion einer Frau als Vorbeterin erlassen. Die Fatwa war eine Reaktion des Rechtgutachterrates Ägyptens auf das Verhalten von Dr. Amina Waduud. Dr. Waduud ist Dozentin der Islamwissenschaft an der Commonwealth University in Virginia, USA. Sie hat am letzten Freitag, dem 18.03.2005, als Vorbeterin männliche wie weibliche
Muslime im Freitagsgebet geführt und sogar gepredigt.

Dr. Jum’a versicherte, dass das Verhalten Dr. Waduuds aus islamischer Sicht nicht akzeptabel sei:

„Alle muslimischen Gelehrte (arab. ‚Ulama‘) sind sich einig, dass das Gesetz des Islam einer Frau weder erlaubt, Muslime im Gebet zu führen noch zu predigen. Außerdem darf eine Frau weder am Freitagsgebet teilnehmen noch zusammen mit Männern beten. Die Frau darf auch nicht zum Gebet rufen.“

Dr. Jum’a erklärte:

„Diejenigen, die die Führung der Frau im Gebet und das Predigen einer Frau erlauben, gehören keinesfalls dem Islam an. Sie haben sich damit vom Islam abgewendet und gehören Gruppierungen an, die sogar die Homosexualität, das Trinken von Wein, unnatürliche Arten von Sex, Abtreibung und die gleiche Erbteilung [zwischen Mann und Frau] erlauben. Sie legen die arabischen Begriffe aus, um ihr Handeln zu rechtfertigen.“

Quelle: www.ahram.org.eg/Index.asp

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