Schlagwort: Ehrenmord

Deutscher Urteilsspruch gegen die Sürücü-Brüder im Ehrenmord-Prozess

(Institut für Islamfragen, aw, 27.04.2006) Pressestimmen in türkischen Medien

Deutscher Urteilsspruch gegen die Sürücü-Brüder im Ehrenmord-Prozess

(Institut für Islamfragen, aw, 27.04.2006) Die folgenden Meldungen stammen nach Angaben der BERLINER MORGENPOST aus türkischen Zeitungen vom 15. April 2005, zwei Tage nach dem Urteilsspruch gegen die drei angeklagten Sürücü-Brüder im vergangenen Ehrenmord-Prozess:

Frau verliert Beine, weil sie aus Liebe geheiratet hat

(Institut für Islamfragen, rk, 29.11.2005) Gewalt gegen pakistanische Frauen ist ein großes Problem

Ehrenmord im Gazastreifen durch wütende palästinensische Muslime vollstreckt

(Institut für Islamfragen, dh, 07.09.2005) Christlicher Familie wurden als Rache mehrere Wohnungen niedergebrannt

Fatwa über den Umgang mit Frauen, die keinen Schleier tragen wollen

(Institut für Islamfragen, dh, 21.07.2005) Frage: Ein Muslim fragt, was er tun solle, um seine Schwester dazu zu bewegen, ihren Schleier zu tragen. Bisher habe er sie vergeblich zurechtgewiesen. Er sehe keinen anderen Ausweg, als sie zu töten, weil er befürchte, sonst von Allah am Gerichtstag in die Hölle geschickt zu werden.

Ehrauffassungen in nahöstlichen Gesellschaften

Das Konzept von „Ehre“ und „Schande“ ist im Bereich der nahöstlichen Tradition und des Volksislam anzusiedeln und werniger mit dem Koran zu begründen. Der Koran nennt zwar den Begriff der „Ehre“ an einigen wenigen Stellen (3,26-27; 49,13; 70,23-35), aber es geht in diesem Zusammenhang um die Ehre, die Allah dem rechten Gläubigen zumisst, vor allem dadurch, dass er ihm nach seinem Tod den Zugang zum Paradies gewährt. Weder der Koran noch die islamische Überlieferung sprechen in dem Sinn von Ehre, wie er vor allem im ländlichen Bereich, dem vom Stammedenken und Stammesstrukturen geprägten islamischen Umfeld gelebt wird.

Der Ehrenmord

Nach Berichten der UN ist Gewalt gegen Frauen die häufigste Todesursache von Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren. Eine Form der Gewalt gegen Frauen ist der sogenannte „Ehrenmord“.