Autor: Institut für Islamfragen

Kritik an Sayyid Qutbs Auffassungen über den Islam

(Institut für Islamfragen, dh, 14.06.2005) Berühmter Führer der Muslimbruderschaft wird nicht nur glorifiziert

Islamische Befreiungspartei (Hizb ut-Tahrir) veröffentlicht heftige Kritik an oberstem al-Azhar-Scheich al-Tantawi

(Institut für Islamfragen, dh, 14.06.2005) Grund für die Propaganda war ein Fatwa (Rechtsgutachen) al-Tantawis

Fatwa zur Zwischenheirat mit einem Scheinehemann zur Legalisierung der Wiederaufnahme einer Ehe

(Institut für Islamfragen, dh, 14.06.2005) Frage: „Darf man (aus islamischer Sicht) einen ‚Muhallil‘ bestrafen, der dabei helfen möchte, die Ehekrise einer Familie zu lösen – (er heiratet eine von ihrem Ehemann verstoßene Frau in einer ‚Zwischenheirat‘ und verstößt seine ‚Frau‘ gleich wieder, weil nur dann sie ihr ehemaliger Ehemann erneut heiraten darf) – darf man den ‚Muhallil‘ einen ‚ausgeliehenen Bock‘ nennen?“

Zwei Sprengstoffladungen neben britischem Konsulat in New York explodiert

(Institut für Islamfragen, dh, 06.06.2005) Steht al-Qa’ida hinter den Attentaten?

Männer

Auch die Rolle des Mannes in der Gesellschaft ist zumindest im ländlichen Bereich sehr stark von den Erwartungen der Familie und den traditionellen Rollenvorgaben bestimmt. Nur in der „verwestlichten“, gebildeten Oberschicht der Städte ändert sich das, die jedoch insgesamt nur eine kleine Minderheit darstellt.

Sexualität

Grundsätzlich bejaht der Islam Sexualität als ein natürliches Bedürfnis aller Menschen. Allerdings wird jegliche sexuelle Handlung außerhalb der Ehe als ungesetzlich angesehen. Ehebruch und Unzucht gehören nach dem islamischen Gesetz zu den Kapitalvergehen und sollen nach der Scharia mit 80-100 Peitschenhieben bzw. Steinigung bestraft werden.

Scheidung

Eine muslimische Ehe endet mit dem Tod eines Ehepartners, mit der Scheidung oder dem Abfall des Ehemannes vom Islam. Der Abfall der Frau Ehefrau bzw. ihre Konversion zum Juden- oder Christentum bedingen nach überwiegender Meinung muslimischer Theologen nicht das Ende der Ehe, da ein muslimischer Mann mit einer „Schriftbesitzerin“ (Jüden oder Christin) verheiratet sein darf.