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Fatiha – Die erste Sure des Korans

Die erste Sure des Korans heißt „die Eröffnende“ oder „die Eröffnung“ (arab. „al-fâtiha“). Sie stellt insofern eine Besonderheit dar, als sie, wie etliche Korankommentatoren hervorheben, wie ein Einleitungsgebet vor den übrigen 113 Suren des Korans steht und wichtige Teile islamischer Dogmatik zusammenfaßt: Sie preist die Gnade und Barmherzigkeit Gottes, seine Herrschaft über alle Menschen, sie kündigt den Tag des Gerichts an, sie spricht vom Beistand Gottes zur Rechtleitung der Menschen und von der Verdammnis für die Verlorenen.

Die Eigenschaften Gottes im Islam und im Koran

Der Koran enthält an keiner Stelle eine systematische Abhandlung über das Wesen oder die Eigenschaften Gottes, der im arabischen „Allah“ genannt wird, was nichts anderes bedeutet als „der Gott“.Er wird im Koran nicht wie im Alten Testament vorgestellt („Ich bin, der ich bin“ 2Mose 3,14). Er bleibt vielmehr verborgen, ein Geheimnis. Er ist vollkommen losgelöst von seiner Schöpfung und in keiner Weise mit seinen Geschöpfen vergleichbar, denn „nichts ist ihm gleich“ (Sure 42,11). Weil Gott ein Geheimnis ist, kann der Mensch sich keine Vorstellung von ihm machen.

Buße und Vergebung im Islam

Zu den grundlegenden Aussagen des Korans gehört, daß „Gott gnädig und barmherzig ist“ (Sure 4,16). Das wird bereits daran deutlich, daß alle 114 Suren des Korans (mit Ausnahme von Sure 9) mit der Einleitung beginnen: „Im Namen des gnädigen und barmherzigen Gottes“, oder, anders übersetzt, „Im Namen Gottes, des Gnädigen und Barmherzigen“. Auf dieses Erbarmen Gottes kann ein Mensch stets hoffen.

Das Alkoholverbot im Islam

Zwar kannten und schätzten die vorislamischen Araber alkoholische Getränke, ihr Genuß wird aber im Koran und der islamischen Überlieferung im Laufe der Zeit immer schärfer verurteilt.

Männer

Auch die Rolle des Mannes in der Gesellschaft ist zumindest im ländlichen Bereich sehr stark von den Erwartungen der Familie und den traditionellen Rollenvorgaben bestimmt. Nur in der „verwestlichten“, gebildeten Oberschicht der Städte ändert sich das, die jedoch insgesamt nur eine kleine Minderheit darstellt.

Sexualität

Grundsätzlich bejaht der Islam Sexualität als ein natürliches Bedürfnis aller Menschen. Allerdings wird jegliche sexuelle Handlung außerhalb der Ehe als ungesetzlich angesehen. Ehebruch und Unzucht gehören nach dem islamischen Gesetz zu den Kapitalvergehen und sollen nach der Scharia mit 80-100 Peitschenhieben bzw. Steinigung bestraft werden.

Scheidung

Eine muslimische Ehe endet mit dem Tod eines Ehepartners, mit der Scheidung oder dem Abfall des Ehemannes vom Islam. Der Abfall der Frau Ehefrau bzw. ihre Konversion zum Juden- oder Christentum bedingen nach überwiegender Meinung muslimischer Theologen nicht das Ende der Ehe, da ein muslimischer Mann mit einer „Schriftbesitzerin“ (Jüden oder Christin) verheiratet sein darf.