Tag: Missbrauch
(Deutsch) Pressemitteilung zu Heiratsalter und Zwangsheirat in islamischen Ländern
(Deutsch) B O N N (24. Juli 2008) – Eigentlich ist die Zwangsehe im Islam verboten. Die zukünftige Ehefrau soll nach verschiedenen Verlautbarungen einflussreicher islamischer Theologen in die Heirat einwilligen und mit dem Ehekandidaten einverstanden sein. Daher lehnen viele Muslime eine Zwangsheirat als unislamisch ab. Allerdings haben besonders junge Mädchen und Frauen in der Praxis dort, wo wirtschaftliche Not und Bildungsarmut herrschen sowie durch örtlich verfestigte Machtstrukturen verursachte Abhängigkeiten, oft wenig Mitspracherecht beim Zeitpunkt ihrer Eheschließung und der Wahl des Ehekandidaten.
(Deutsch) Syrer soll unter Berufung auf Muhammad Frauen missbraucht und Männern viel Geld abgenommen haben
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 12.01.2007) Seinen Auftrag will er im Traum erhalten haben
(Deutsch) Saudische Männer äußerten sich in Fernsehen zum Thema „Polygamie im Islam“
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 12.10.2005) Frauen werden als verfügbare Angelegenheit betrachtet
(Deutsch) Muslimischer Geistlicher sorgt in Kurdistan für Angst und Schrecken
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 22.07.2005) Scheich Sana, „der Kämpfer“, will mit Gewalt die Demokratisierung des Landes verhindern
(Deutsch) Jemenitisches Parlament berät über Zunahme der Touristenehen im Jemen
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 22.06.2005) Existiert ein ernstzunehmendes Problem oder nur ein Hirngespinst?
(Deutsch) Auch in der arabischen Welt wird der Koran geschändet
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, rk, 17.06.2005) Der irakischstämmige Schriftsteller Hussain al-Mozany wirft islamischen Gelehrten Mißbrauch des Korans vor
(Deutsch) Pressemeldung zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November
(Deutsch) B O N N (24. November 2004) – In Sure 4,34 des Korans heißt es: „Und wenn ihr befürchtet, dass eure Ehefrauen widerspenstig sind, dann ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“ Nach dieser Stelle kennt der Islam also durchaus das Recht des Mannes, seine Frau zu züchtigen, wenn sie ihm den Gehorsam verweigert.
