Tag: Kinder
(Deutsch) Fatwa über die geistlichen Pflichten von Kindern im Islam
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 19.10.2005) Frage: Ein muslimisches Kind fragt, ob es als neunjähriger Junge auch beten, fasten und andere geistliche Pflichten erfüllen müsse.
(Deutsch) Jungen – Mädchen
(Deutsch) Jungen und Mädchen werden in der islamischen Welt im allgemeinen sehr geschlechtsspezifisch auf ihre spätere Rolle in der Gesellschaft hin erzogen. Während der Junge, der dem Kleinkindalter entwachsen ist (in einigen Ländern fällt dieser Zeitpunkt mit seiner Beschneidung im Alter von etwa 5-10 Jahren zusammen), mehr und mehr in die Außenwelt der Männer hineinwächst, bleibt das Mädchen der Mutter und ihren Aufgaben im häuslichen Bereich verbunden.
(Deutsch) Erbrecht und Recht
(Deutsch) In vorislamischer Zeit waren Frauen und Minderjährige prinzipiell nicht erbberechtigt, in islamischer Zeit kann die Frau ein Erbe antreten, erhält jedoch nach dem islamischen Gesetz prinzipiell immer nur die Hälfte von dem, was ein männlicher Erbe bekommen würde. Sure 4,11-12:
(Deutsch) Jemenitisches Parlament berät über Zunahme der Touristenehen im Jemen
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 22.06.2005) Existiert ein ernstzunehmendes Problem oder nur ein Hirngespinst?
(Deutsch) Abtreibung
(Deutsch) Im Islam gilt jeder einzelne Mensch als Geschöpf Gottes und als sichtbares Zeichen seiner Allmacht. Es liegt nahe, dann auch jeglichen Eingriff in das Leben eines Menschen abzulehnen. Dennoch hat der Islam kein eindeutiges, unter allen Umständen durchgehaltenes „Nein“ zur Abtreibung.
(Deutsch) Scheidung
(Deutsch) Eine muslimische Ehe endet mit dem Tod eines Ehepartners, mit der Scheidung oder dem Abfall des Ehemannes vom Islam. Der Abfall der Frau Ehefrau bzw. ihre Konversion zum Juden- oder Christentum bedingen nach überwiegender Meinung muslimischer Theologen nicht das Ende der Ehe, da ein muslimischer Mann mit einer „Schriftbesitzerin“ (Jüden oder Christin) verheiratet sein darf.
(Deutsch) Zeitehe
(Deutsch) Die für einen bestimmten Zeitraum geschlossene Ehe, die mut’a-Ehe (arab. mut’a = Genuß) wird vor allem von Schiiten praktiziert. Die Frau schließt mit einem (mehrfach) verheirateten oder unverheirateten Ehemann einen Vertrag, der die Dauer der Ehe und die Vergütung für die Frau regelt.
