Tag: Fatwa
(Deutsch) Israel: Prediger der al-Aqsa Moschee in Jerusalem fordert Palästinenser zur Ablehnung israelischer Lehrmaterialien an Schulen auf
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 31.12.2017) In einem Bericht der palästinensischen Zeitung „www.arab48.com“ vom 16.09.2017 wurde über ein aktuelles Rechtsgutachten des Predigers der al-Aqsa Moschee, Scheikh Akrama Sabri, berichtet.
(Deutsch) Wie beurteilt der Islam die Sportarten Boxen, Ringen und den Stierkampf?
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 31.12.2017) „Boxen und Stierkampf gelten [aus islamisch Sicht] als verhasst und verboten. Denn Boxen führt zahlreiche Schäden herbei und beinhaltet große Gefahren, und der Stierkampf bedeutet unrechtmäßige Tierquälerei. … “
(Deutsch) Dürfen Muslime Geburtstage feiern?
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 31.12.2017) Frage: „Wie sind Geburtstagsfeiern aus islamischer Sicht zu beurteilen?“
(Deutsch) Fatwa zur Zerstörung von Bildern und Statuen von Götzen
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 31.7.2017) „Wie beurteilt das islamische Gesetz (arab. Schari’a) die Zerstörung von Götzen und Statuen durch die Taliban-Regierung [in Afghanistan]?“
(Deutsch) Ägypten: Zahlreiche Inhaftierungen der Muslimbrüder werfen Führungsproblem auf
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dk, 13.12.2017) Der ägyptische Journalist der ägyptischen Wochenzeitung Al Ahram und Autor von Egypt’s Arab Spring schrieb am 12. Dezember 2017 über den 80-jährigen, in Ägypten geborenen Briten Ahmed Ibrahim Munir Mustafa:
(Deutsch) Saudi Arabien: Großmufti verurteilt Kampf gegen Israel als unangemessen
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dk, 24.11.2017) Laut Bericht des Internet-Portals „United with Israel“ erließ der Großmufti von Saudi Arabien, Abdul Aziz Al ash-Sheikh, ein überraschendes religiöses Gutachten.
(Deutsch) Unterschiedliche Arten von Sklavinnen in Bezug auf Sure 4,3
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 30.11.2017) „[Zu der ersten Sorte des Besitzes von Sklavinnen, arab. Sarari]: Diese Sorte des Besitzes von Sklavinnen ist erlaubt für den Mann, der schon mit vier Ehefrauen verheiratet ist. Hier ist der Besitz von Sklavinnen nicht auf eine bestimmte Anzahl von Sklavinnen beschränkt, sei der Besitzer dieser Sklavinnen verheiratet oder nicht verheiratet. … “
