(Deutsch) Scheidung
(Deutsch) Eine muslimische Ehe endet mit dem Tod eines Ehepartners, mit der Scheidung oder dem Abfall des Ehemannes vom Islam. Der Abfall der Frau Ehefrau bzw. ihre Konversion zum Juden- oder Christentum bedingen nach überwiegender Meinung muslimischer Theologen nicht das Ende der Ehe, da ein muslimischer Mann mit einer „Schriftbesitzerin“ (Jüden oder Christin) verheiratet sein darf.
(Deutsch) Verschleierung
(Deutsch) Der Koran fordert weder explizit die Pflicht zum Tragen eines Kopfschleiers, noch die Vollverschleierung von Kopf bis Fuß. Der Koran spricht nur davon, dass die Frauen sich zu ihrem eigenen Schutz züchtig bedecken sollen:
(Deutsch) Züchtigung
(Deutsch) Der Koran räumt dem Mann nach Sure 4,34 ausdrücklich für bestimmte Situationen das Züchtigungsrecht über seine Frau(en) ein. Es heißt dort:
(Deutsch) Zeitehe
(Deutsch) Die für einen bestimmten Zeitraum geschlossene Ehe, die mut’a-Ehe (arab. mut’a = Genuß) wird vor allem von Schiiten praktiziert. Die Frau schließt mit einem (mehrfach) verheirateten oder unverheirateten Ehemann einen Vertrag, der die Dauer der Ehe und die Vergütung für die Frau regelt.
(Deutsch) Arabische Organisation für Menschenrechte stellt Forderungen
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 30.05.2005) Syrische Demonstranten wollen Freilassung von Menschenrechtlern fordern
(Deutsch) Verurteilung von Anschlägen von Muslimen auf Muslime
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 30.05.2005) Schiitische Autorität verurteilt Attentat in Islamabad
(Deutsch) Saudische Sicherheitsbehörden ermitteln in mehreren Regionen des Landes gegen asiatische Wanderhändler
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 30.05.2005) Die durch die Aufkleber verursachten „Unruhen“ sollen unverzüglich gestoppt werden
