(Deutsch) Fatwa zur Zwischenheirat mit einem Scheinehemann zur Legalisierung der Wiederaufnahme einer Ehe
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(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 14.06.2005) Frage: „Darf man (aus islamischer Sicht) einen ‚Muhallil‘ bestrafen, der dabei helfen möchte, die Ehekrise einer Familie zu lösen – (er heiratet eine von ihrem Ehemann verstoßene Frau in einer ‚Zwischenheirat‘ und verstößt seine ‚Frau‘ gleich wieder, weil nur dann sie ihr ehemaliger Ehemann erneut heiraten darf) – darf man den ‚Muhallil‘ einen ‚ausgeliehenen Bock‘ nennen?“
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