Schlagwort: Lebensunterhalt
Fatwa zu der Frage, ob ein muslimischer Ehemann für den Lebensunterhalt seiner widerspenstigen Ehefrau aufkommen muss
(Institut für Islamfragen, dh, 05.09.2010) Frage: „Muss ein Ehemann weiter für den Unterhalt sorgen, wenn eine Ehefrau widerspenstig ist?“ [Wenn eine Ehefrau ihrem Mann den Gehorsam verweigert, ist er nach Shariarecht ermächtigt, ihr den Lebensunterhalt zu entziehen.]
Fatwa zu der Frage, ob ein Ehemann den Lebensunterhalt an seine Ehefrau weiter zahlen muss, wenn sie ihn verlassen hat
(Institut für Islamfragen, dh, 04.09.2010) Frage: „Meine Frau hat unsere gemeinsame Wohnung verlassen. Muss ich weiter für ihren Lebensunterhalt aufkommen?“
Der offizielle Staatsrechtgutachter Ägyptens erklärt die Ehe „des Passagiers“ für islamisch erlaubt
(Institut für Islamfragen, dh, 19.08.2010) Ursprünglich geht diese Eheform auf wohlhabende reisende Geschäftsleute zurück
Genussehe als Alternative zu einer öffentlichen Eheschließung?
(Institut für Islamfragen, dh, 29.03.2010) Die Vertragsbedingungen der Genussehe [einer zeitlich begrenzten Vertragsehe] werden lediglich zwischen den beiden Ehepartnern ausgehandelt
„Business-Heirat“ soll in Syrien immer populärer werden
(Institut für Islamfragen, dh, 02.03.2006) Ein Drittel der geschlossenen Ehen sollen nicht staatlich anerkannt sein
Aufgabenverteilung zwischen Männern und Frauen
Zwischen Mann und Frau sind in einer traditionellen Ehe die Aufgaben klar voneinander abgegrenzt. Dem Mann kommt der Unterhalt der Familie zu (solange die Ehe besteht), der Frau die Sorge um die Kinder und den Haushalt.
Zeitehe
Die für einen bestimmten Zeitraum geschlossene Ehe, die mut’a-Ehe (arab. mut’a = Genuß) wird vor allem von Schiiten praktiziert. Die Frau schließt mit einem (mehrfach) verheirateten oder unverheirateten Ehemann einen Vertrag, der die Dauer der Ehe und die Vergütung für die Frau regelt.
