Schlagwort: Kriegsbeute
Die Schenkungsheirat
(Institut für Islamfragen, dh, 25.3.2017) Die Auslegung der Schenkungsheirat in Sure 33,50 [zum Theme des sexuellen Verkehrs mit einer Frau, ohne ihr die Morgengabe zu geben]:
Dürfen nur Frauen versklavt werden, die gegen Muslime kämpfen?
(Institut für Islamfragen, dh, 9.1.2016) Frauen werden bei einem Krieg zwischen Muslimen und Ungläubigen versklavt. In solchen Fällen dürfen die Muslime die Frauen nicht töten, die an dem Krieg nicht teilgenommen haben. Die Frauen, die [von Muslimen] gefangen genommen werden, gelten als Sklavinnen.
Ehemaliges Mitglied der militanten al-Gama’a al-islamiya fordert moderaten Islam
(Institut für Islamfragen, dk, 30.8.2016) Bestimmte Prinzipien der Scharia sollen von muslimischen Führern dafür verworfen werden
Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim ein Verhältnis mit Sklavinnen haben darf, ohne sie zu heiraten
(Institut für Islamfragen, dh, 29.06.2011) Frage: „Was bedeutet [Sure 23,1-6: ‚Selig sind die Gläubigen, die … sich des Geschlechtsverkehrs enthalten … außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was sie (an Sklavinnen) von Rechts wegen besitzen, dann sind sie nicht zu tadeln.‘]: ‚was sie von Rechts wegen besitzen?‘ Welche Bedeutung hat dieser Ausdruck in unserer Zeit und wie wird diese Frage [islamisch] beurteilt?“
Fatwa zu der Frage, wie der Islam die Ungläubigen ansieht
(Institut für Islamfragen, dh, 31.08.2010) Frage: „Wie sieht der Islam die Ungläubigen?“
Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim mit einer Sklavin verkehren darf, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist
(Institut für Islamfragen, dh, 04.08.2009) Frage: „Darf ein Muslim mit einer Sklavin verkehren, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist?“
