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Pressemitteilung zu Heiratsalter und Zwangsheirat in islamischen Ländern

B O N N (24. Juli 2008) – Eigentlich ist die Zwangsehe im Islam verboten. Die zukünftige Ehefrau soll nach verschiedenen Verlautbarungen einflussreicher islamischer Theologen in die Heirat einwilligen und mit dem Ehekandidaten einverstanden sein. Daher lehnen viele Muslime eine Zwangsheirat als unislamisch ab. Allerdings haben besonders junge Mädchen und Frauen in der Praxis dort, wo wirtschaftliche Not und Bildungsarmut herrschen sowie durch örtlich verfestigte Machtstrukturen verursachte Abhängigkeiten, oft wenig Mitspracherecht beim Zeitpunkt ihrer Eheschließung und der Wahl des Ehekandidaten.

Anträge auf Änderung der Gesetze für Minderjährige in Ägypten abgelehnt

(Institut für Islamfragen, dh, 28.05.2008) Konservative Kräfte befürchteten durch die Gesetzesänderung antiislamische und gegen die ägyptische Gesellschaft gerichtete Einflüsse

Heiratsalter

Heute ist in vielen islamischen Ländern das Heiratsalter für Mädchen auf 16 bis 18 Jahre und für Jungen auf etwa 18 Jahre heraufgesetzt worden. Im städtischen Bereich gewinnt eine gute Schul- und teilweise auch Berufsausbildung an Bedeutung, auch für Mädchen und junge Frauen, so daß sich das Heiratsalter auf etwa 20 bis 25 Jahre erhöht. Im ländlich-traditionellen Bereich wird jedoch häufig früher geheiratet.