(Deutsch) Fatwa über den Alkoholgenuss und weitere nicht-muslimische Lebensweisen

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(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 22.12.2005) Laut einer Internetpublikation habe der ägyptische Staatsrechtsgutachter Ali Jum’a am 19.12.2005 ein Rechtsgutachten erlassen, in dem er Muslimen erlaubt, alkoholische Getränke in nicht-islamischen Ländern zu verkaufen. Damit habe sich Jum’a auf die Rechtsschule von Abu Hanifa berufen; diese erlaubt Muslimen, die in nicht-muslimischen Ländern leben, nicht-muslimische Gesetze und Lebensweisen zu respektieren.