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Darf man nach islamischem Recht (arab. Scharia) im Geheimen heiraten bzw. seine Heirat geheim halten?

(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2016) Wenn die Eheschließung mit Wissen des Vormunds [der Frau, da das Schariarecht und die meisten Rechtsgelehrten eine Frau ohne ihren Vormund nicht als voll rechtsfähig betrachten,] und vor zwei anwesenden Zeugen geschieht, ohne die Eheschließung bekannt zu machen, damit bestimmte Verwandte davon nicht erfahren, dann gilt diese [geheim gehaltene Ehe] bei vielen [islamischen] Gelehrten als erlaubt.

Darf eine Muslima selbstständig [ohne Vormund, der sie nach Schariarecht bei der Eheschließung vertreten kann] heiraten?

(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2017) Die meisten [islamischen] Gelehrten machen die Anwesenheit des Vormundes zur Bedingung für die Rechtmäßigkeit der Eheschließung. Eine Frau darf nicht selbstständig [ohne Vormund] die Ehe schließen.