Darf eine Muslima einen Mann heiraten, der Anhänger der Bahai-Religion ist?

Institut für Islamfragen

Das Ägyptische Zentrum für Rechtsgutachten, das u. a. das ägyptische Justizministerium berät. Es steht unter der Leitung des Großmuftis von Ägypten und setzt sich aus Rechtsgelehrten der al-Azhar-Universität in Kairo zusammen.

Nummer des Rechtsgutachtens: 540
Datum des Rechtsgutachtens: 08.12.2980

(Institut für Islamfragen, dh, 25.06.2014)

„Eine Muslima darf keinen Mann heiraten, der Anhänger der Bahai-Religion ist. Falls sie es tut, ist der Ehevertrag ungültig, und ihr gemeinsames Leben gilt als uneheliches Verhältnis. … Die Baha’i gehören nicht zum Islam.“

Quelle: http://dar-alifta.org/AR/ViewFatwa.aspx?ID=11595&LangID=1&MuftiType=0

Kommentar (cp): Bei solchen Rechtsgutachten geht es nicht nur um einen religiösen Ratschlag an muslimische Frauen, eine Ehe nur mit einem Glaubensbruder einzugehen, sondern um die religiöse Legitimation gesetzlicher Schranken bei der Eheschließung. Staat und Religion sind bis heute in den meisten islamischen Staaten eng miteinander verknüpft. Das klassische islamische Ehe- und Familienrecht, das bis heute in den meisten muslimischen Mehrheitsgesellschaften angewandt wird, geht davon aus, dass der Mann die Religion in der Familie bestimmt und Frauen daher keine nichtmuslimsichen Männer heiraten dürfen. Derartige Diskriminierungen der Frau verletzen das allgemeine Recht auf freie Partnerwahl, wie es in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (Art. 16 Abs. 2) und in Deutschland durch das Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 und Art. 6 GG) garantiert ist.

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.