Fatwa des IS zur Versklavung von Frauen

Institut für Islamfragen

Frauen derjenigen, die gegen den IS kämpfen, gelten als Prostituierte

(Institut für Islamfragen, dh, 29.06.2017) Die arabische Zeitung aranews.org veröffentlichte am 14.07.2015 ein Rechtsgutachten der Terrororganisation IS. Das Rechtsgutachten stammt aus der zehnten Ausgabe der Zeitschrift „Dabiq“, die vom IS herausgegeben wird. Einige Zitate daraus:

„Die Frauen der Kämpfer der Freien Syrischen Armee (FSA), der al-Nusra Front und der Islamischen Milizen gelten diesen  Kämpfern nicht mehr als erlaubt [als Ehefrauen], sondern als Prostituierte, und zwar sobald diese Kämpfer gegen IS kämpfen.“

Eine der mit IS verbundenen Frauen namens Umm Sumaya al-Muhadjira habe in derselben Ausgabe unter der Überschrift  „Ehefrauen oder Prostituierte“ die Versklavung der Frauen als „eine hervorragende prophetische Vorschrift [ein nachahmenswertes Handeln nach dem Vorbild des Propheten“ Muhammads] beschrieben. Sie betonte die Pflicht zur Nachahmung der Gewohnheiten Muhammads und des islamischen Rechts (arab. Shari’a). Sie äußerte ihren Ärger über diejenigen, die die Versklavung als Vergewaltigung betrachteten und spielte damit auf diejenigen Mitglieder des IS an, die die Versklavung jesidischer Frauen kritisiert und verurteilt hatten. Sie warnte die Frauen der Kämpfer der islamischen und nicht-islamischen Milizen und der al-Nusra Front mit den Worten:

„Eure Beziehung zu euren Männern ist Hurerei“, und: „Entweder verlassen sie ihre Männer und schließen sie sich dem IS an oder sie müssen dem Tod begegnen.“

Abu al-Fateh ad-Deri, ein ehemaliger Kämpfer der an-Nusra Front äußerte in einem Interview mit „Aranews“, dass der IS Ende Mai 2015 mehr als zehn Männer aus dem östlichen Teil von Dair ez-Zor zum Tode verurteilt habe und zwar aufgrund der Mitgliedschaft dieser Männer in der Freien Syrischen Armee und der an-Nusra Front. Das Hinrichtungsurteil dazu habe auch die Gefangennahme der Frauen der hinzurichtenden Männer beinhaltet und bestimmt, diese gemäß des Korans als Sklavinnen zu behandeln. Ad-Deri betrachtete alle Frauen derjenigen, die gegen IS kämpfen als Huren. Ihre Ehen sind ungültig.

Beobachter wiesen darauf hin, dass die Freitagspredigten [in Moscheen] in Dair ez-Zor durch den IS vorgegeben und einheitlich in allen Moscheen der Stadt gehalten werden sollten, genau wie es auch die Baath Partei [der syrischen Regierung] tue.

Quelle: http://aranews.org/2015/07/فتوى-لتنظيم-الدولة-الإسلامية-تُحلل-نس/

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.