Das erlaubte Verbergen der Wahrheit (arab. „Taqiya“) im Islam

Institut für Islamfragen

[Das Konzept der Taqiya stammt ursprünglich aus dem schiitischen Islam und erlaubt nach anerkannter Lehre das Verschweigen oder Leugnen der Zughörigkeit zur Schia bei Bedrohung von Leib und Leben.]

Rechtsgutachter: www.Islamqa.info, ein islamisches Zentrum zur Verkündigung des Islams in Saudi-Arabien unter der Leitung des muslimischen Gelehrten, Autors und Verkündigers des Islam, Muhammad Salih al-Munajjid. Das Zentrum definiert seine Ziele folgendermaßen: 1. Die Verbreitung und Verkündigung des Islam. 2. Die Verbreitung des Islamwissens unter Muslimen. 3. Den Erlass von islamischen Rechtsgutachten, um die Fragen von Muslimen auf richtiger islamischer Basis zu beantworten. 4. Die Aufklärung von Menschen über ihre alltäglichen Angelegenheiten durch wissenschaftliche, pädagogische und soziale Beratung.

Nummer des Rechtsgutachtens: 178975
Datum des Rechtsgutachtens: 19.03.2017

(Institut für Islamfragen, dh, 19.3.2017)

„… Ibn al-Qayyim – möge Allah ihm gnädig sein –, sagte: ‚Taqiya bedeutet, dass man das Gegenteil von dem sagt, woran man glaubt, wenn man fürchtet, negative Folgen zu erleiden, wenn man die Wahrheit äußern würde.‘

Diese Lüge ist im Wort Allahs erlaubt worden: ‚Die Gläubigen sollen nicht die Ungläubigen statt der Gläubigen zu Beschützern nehmen; und wer solches tut, der findet keine Hilfe bei Allah – außer ihr fürchtet euch vor ihnen‘ (Sure 3,28).

… Al-Bukhari [der bedeutendste Überlieferungssammler des sunnitischen Islam; die Überlieferung sind die zweitwichtigste Quelle nach dem Koran] berichtete von Abi ad-Darda‘: ‚Wir lächeln sie an, während wir sie im Herzen verfluchen‘.

… Zusammengefasst gibt es einen großen Unterschied zwischen der erlaubten Lüge in der Religion Allahs [im Islam] und den Schiiten [ar-Rafida, die Ablehnenden]. lm Islam ist die Lüge [nur] im Notfall erlaubt. Bei den Schiiten jedoch …. gilt derjenige, der die erlaubte Lüge nicht praktiziert, als gottlos. Ibn Babwe [eine schiitische Quelle] sagte: ‚Die erlaubte Lüge ist eine Pflicht. Wer die erlaubte Lüge unterlässt, gilt genau wie derjenige, der das Beten unterlässt.‘“

Quelle: https://islamqa.info/ar/178975

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.