Darf man ein Foto von sich machen und dieses seiner Familie bei Feiertagen schicken?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: Abdul-Aziz b. Abdullah bin Baz [Bin Baz war ein einflussreicher islamischer Gelehrter, Richter, stellvertretender Direktor der Islamischen Universität von Medina und bis zu seinem Tod 1999 Großmufti Saudi-Arabiens. Er war Minister für Religiöse Studien, Vorsitzender des Ständigen Komitees für Rechtsfragen und trat für eine grundlegende Islamisierung der saudischen Gesellschaft ein. Er war Vorsitzender des Gründungsvorstands der Islamischen Weltliga und Vorsitzender des Zentrums für Fiqh (islamische Rechtswissenschaft). 1982 wurde ihm der König-Faisal-Preis für seine Verdienste für den Islam verliehen. Bis heute gilt er in den meisten islamisch geprägten Ländern als einer der prominentesten Rechtsgelehrten der Gegenwart. Seine Verlautbarungen haben nach wie vor großen Einfluss, vor allem unter sunnitischen Muslimen.]

(Institut für Islamfragen, dh, 1.4.2017)

Viele überlieferte Aussagen des Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – verbieten das Zeichnen [die Abbildung], verfluchen die Zeichner und verkünden ihnen verschiedene Strafen. Ein Muslim darf weder sich noch andere Lebewesen fotografieren, es sei denn, es ist notwendig, z. B. für einen Pass oder etwas Ähnliches.

Quelle: http://www.binbaz.org.sa/fatawa/16

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.