Darf ein Sohn, der Kommunist geworden ist, nach dem islamischen Gesetz (arab. „Shari’a“) erben?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: Dr. Yusuf al-Qaradawi, einer der einflußreichsten islamischen Gelehrten unserer Zeit, der Vorsitzerde der Internationalen Liga der Muslimischen Gelehrten.

Datum: 19.06.2008

(Institut für Islamfragen, dh, 14.3.2017)

„Ein Kommunist, der auf seinen Anschauungen beharrt, darf von dem Erbe seines Vaters, seiner Mutter, seiner Ehefrau oder seiner anderen Verwandten nichts erben. Denn die Bedingung für den Anspruch auf ein Erbe ist die Gleichheit der Religion [zwischen dem Vererbenden und dem Erben]. Dies wurde erklärt von Allahs Prophet [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm. Er sagte: ‚Ein Ungläubiger darf keinen Muslim beerben. Ein Muslim darf keinen Ungläubigen beerben.‘

… Diese Lehre wurde ebenfalls im Koran erwähnt: ‚Und Noah rief zu seinem Herrn und sagte: „Mein Herr, mein Sohn gehört doch zu meiner Familie, und Dein Versprechen ist doch wahr, und Du bist der beste Richter.“ Er sprach: „O Noah, er gehört nicht zu deiner Familie; siehe, dies ist kein rechtschaffenes Benehmen. So frage Mich nicht nach dem, von dem du keine Kenntnis hast. Ich ermahne dich, damit du nicht einer der Toren wirst“‘ (Sure 11,45–46).

In diesen Koranversen hat Noah seinen Sohn verleugnet, ihn nicht mehr als Sohn betrachtet, sondern als einen Fremden. Glaube und Unglaube haben Noah von seinem Sohn getrennt.

Einige islamische Gelehrte widersprachen [dieser Vorschrift] bezüglich des Erbens eines Muslims von einem Ungläubigen. Diese erlaubten einem Muslim seine ungläubigen Verwandten zu beerben, aber nicht umgekehrt. Denn: ‚Der Islam hat die Oberhand. Keiner darf die Oberhand über dem Islam haben!‘ Dies ist Teil des Ausspruchs des Propheten Allahs [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm [in der Überlieferung]. Diese [Überlieferer] beriefen sich dabei auch auf folgende Tatsache: Imam Ali hat al-Musawar al-Adjli getötet, als dieser vom Islam abfiel. Dessen Erbe hat er [Al] den muslimischen Verwandten [des Getöteten] gegeben.“

Quelle: http://www.qaradawi.net/new/Articles-1812

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