Westjordanland/Gaza: Fatwa der Hamas verbietet Wahl einer anderen Partei

Institut für Islamfragen

Wer eine andere Partei wählt, gilt als Ungläubiger

(Institut für Islamfragen, dk, 22.8.2016) Laut Bericht von Khaled Abu Toameh vom Gatestone Institute in New York sind die Vorbereitungen für die Lokal- und Kommunalwahlen am 8. Oktober 2016 im Westjordanland und im Gazastreifen angelaufen. Die letzten Wahlen 2012 seien von der Hamas boykottiert worden. Dieses Mal aber habe sich die Hamas entschlossen, an den Wahlen teilzunehmen. Diese Entscheidung hätte Mahmud Abbas, Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde, völlig überrascht. Wie stark Hamas diesmal daran interessiert sei, die Wahlen zu gewinnen, zeige eine Fatwa eines ihrer obersten Rechtsgelehrten, des Mufti Yunis al-Astal, die es den Palästinensern verböte, eine andere Partei als die Hamas zu wählen. Jede Person, ob Mann oder Frau, die eine andere Partei als die Hamas wähle, gelte als ungläubig und abtrünnig und seine oder ihre Buße würde nicht akzeptiert, selbst wenn sie in Form eines Fastens, eines Gebets oder einer Wallfahrt nach Mekka (Hadsch) abgeleistet würde, so der Erlass des Muftis.

Quelle: Bericht des Gatestone Institute (New York City), 22.8.2016 (https://de.gatestoneinstitute.org/8728/palaestinenser-kommunalwahlen): „Hamas: Wählt uns oder schmort in der Hölle“