Darf ein Muslim auf eine deutsche Art und Weise heiraten?

Institut für Islamfragen

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Nr. des Rechtsgutachtens: 58396
Datum des Rechtsgutachtens: 30.01.2005

(Institut für Islamfragen, dh, 8.11.2016)

Frage:

„Ich lebe seit sechs Jahren in Deutschland und bin mit einer deutschen Frau auf die deutsche Art [mit Eheschließung auf einem deutschen Standesamt und nach dem deutschen Gesetz] seit drei Jahren verheiratet. … Früher wusste ich nur, dass sie Christin ist. … Später wurde mir klar, dass sie gar nicht an das Christentum glaubt … Als mir bewusst wurde, und zwar nachdem Allah mir [islamisches] Grundwissen verliehen hatte, dass mein Zusammenleben mit ihr Sünde sein könnte, habe ich Abstand von ihr genommen. Seit mehr als fünf Monaten schlafe ich nicht mehr mit ihr in einem Bett, sondern in einem Zimmer daneben. Ich behandle sie wie einen fremden Menschen; d.h. ich sehe nicht mehr die verbotenen Bereiche ihres Körpers [die nach Schariarecht nur der Ehemann sehen darf]. Sie tut das Gleiche mir gegenüber.“

Antwort:

„… Da Sie mittlerweile wissen, dass sie [Ihre Ehefrau] an gar nichts [an keine Religion] glaubt, und dass sie Ihre Einladung zum Islam abgelehnt hat, dürfen Sie nicht mehr mit dieser Frau zusammenleben. Allah hat [Muslimen] die Heirat mit Polytheistinnen verboten: ‚Und heiratet keine Götzenanbeterinnen, ehe sie glauben. Und eine gläubige Dienerin ist besser als eine Götzenanbeterin, mag sie euch auch noch so gut gefallen. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben.‘ (Sure 2, 221).“

Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=58396

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