Die Strafe für denjenigen, der über den Prophet des Islams [Muhammad] schimpft
Rechtsgutachter: Islamweb, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Datum des Rechtsgutachtens: 25.01.2006
(Institut für Islamfragen, dh, 13.12.2016)
Die Strafe für denjenigen, der über den Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – schimpft, ist die Tötung. Es ändert nichts an diesem Urteil, ob der, der ihn beschimpft hat, ein Muslim oder ein Ungläubiger ist.
Ibn Taimiya – Allah möge ihm Gnade verleihen – hat gesagt:
„Die Gemeinschaft der [islamischen] Gelehrten befürwortet dies [diese Strafe].“
Quelle: http://articles.islamweb.net/media/index.php?page=article&lang=A&id=111861
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