Fatwa zu der Frage, wie Polygamie im Islam beurteilt wird

Institut für Islamfragen

Sie ist islamisch erlaubt und bringt Vorteile

Von dem Rechtsgutachter Abdul-Aziz bin Baz, dem früheren obersten Rechtsguter Saudi-Arabiens und damit einem der einflussreichsten Rechtsgutachter des sunnitischen Islam

(Institut für Islamfragen, dh, 02.03.2015)

Frage:

„Ist die Polygamie im Islam nicht eine Bedrohung für die islamische Gesellschaft und muss deshalb verboten werden?“

Antwort:

„Die vorgeschlagene Lösung von Ibn as-Sirah [dem Leser] stammt von einer Person, die keine Ahnung vom islamischen Gesetz [arab. shari’a] und seinen Vorschriften hat. Er kritisiert die Polygamie und behauptet, sie sei eine gefährliche Krankheit, die wir mit allen Mitteln bekämpfen müssen, um diese ansteckende böse Krankheit, die die Stabilität unserer Gesellschaft bedroht, zu stoppen. Er rief die Regierung auf, die Polygamie zu verbieten. Er behauptet auch, derjenige, der die Polygamie anstrebe, sei ein Ahnungsloser [hat keine Ahnung von Islam]. Wir sollten, so seine Meinung, zusammenarbeiten, um die Praxis der tierischen Triebe des [Mannes] zu hemmen und um diese Krankheit mit den Wurzeln auszureißen. Er behauptet auch, jede Familie, die die Polygamie erlebt, werde dadurch zersplittert und zerstört.
Ich sage, solches Gerede kann nicht von einer Person stammen, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt.
Wir wissen, dass sowohl das geliebte Buch [der Koran] als auch die reine Sunna [die Lehren des Propheten Muhammads] die Polygamie befürworten. Außerdem ist es Konsens unter Muslimen, dass dies erlaubt ist. Nun, wie kann ein Muslim das kritisieren, was das geliebte Buch erlaubt hat: ‚So heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier (Sure 4, 3)?‘ In dem o. g. Koranvers hat Allah seinen Geschöpfen erlaubt, unter der Bedingung der Gerechtigkeit [die gerechte Behandlung der Ehefrauen durch den Ehemann] zwei, drei oder vier Ehefrauen zu haben. Dieser Ahnungslose [Ibn as-Sirah] behauptet, diese [Polygamie] sei eine gefährliche und tödliche Krankheit, die Familien zersplittert und zerstört, [deshalb] müsse [die Polygamie im Islam] bekämpft werden. Er behauptet, dass derjenige, der die Polygamie anstrebe, ein Tier sei. Dies ist schreckliches Gerede, der jeden, der zwei Ehefrauen oder mehr hat, degradiert, vor allem [betrifft dies] den Herrn der zwei Welten [die diesseitige und jenseitige Welt], Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm.
Denn [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, hatte [gleichzeitig] neun Ehefrauen. Allah hat diese der [muslimischen] Nation zum Guten gereichen lassen. Ähnlich verhielt es sich mit den zwei edlen Propheten, Dawud [David] und Sulaiman [Salomon]. Sie hatten eine große Anzahl an Ehefrauen nach der Erlaubnis und Verordnung Allahs. Viele der Weggefährten und Nachfolger des Propheten [des Islam] hatten mehr als eine Frau.
Die Polygamie, die nach der gerechten Behandlung verfährt, hat viele Vorteile. Z. B. hilft diese dem Mann zur Keuschheit und er hilft seinen Frauen zur Keuschheit. Der Mann ist bei seinen Frauen und erledigt ihre Angelegenheiten. Die Polygamie führt zu reicher Nachkommenschaft, d. h. zur Vermehrung der [muslimischen] Nation und dadurch zur Vermehrung derjenigen, die Allah anbeten. Dazu kommt noch, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, dadurch [am jüngsten Tag] auf die Überzahl seiner Nation gegenüber anderen Nationen [Nicht-Muslimen] stolz sein wird.

 … Daher lautet die [islamische] Beurteilung der Äußerungen Ibn as-Sirah`s: Ohne Zweifel ist das, was er zum Thema Polygamie gesagt hat, eine Degradierung des Islam, des islamischen Gesetzes [arab. Shari’a]; er hat sich über das islamische Gesetz und den Propheten [Muhammad] lustig gemacht. Dies ist eine Form des Abfalls vom Islam. Die [muslimischen] Machthaber müssen ihn wegen seiner Äußerungen zur Buße rufen. Falls er Buße tut und diese in der Zeitung äußert, in der er sich auf hiesige Art und Weise geäußert hat, die ihn zum Ungläubigen machte, dann sei Allah gelobt.
Trotzdem [trotz seiner eventuellen Buße] muss er auf eine Art gezüchtigt werden, die ihn und seine Sinnesgenossen abschreckt. Falls er keine Buße tut, muss er als Abfallender vom Islam getötet werden. Sein Eigentum gehört in diesem Fall nicht seinen Verwandten, sondern der Staatskasse.“

Quelle: www.alifta.net/Fatawa

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