Fatwa zu der Frage, ob die Steinigung eine islamische Bestrafung mit ewiger Wirkung ist

Institut für Islamfragen

Von dem Rechtsgutachter Muhammad Mitwalli ash-Shi’rawi, einem sehr prominenten muslimischen Geistlichen, Prediger und früherem Religionsminister Ägyptens

(Institut für Islamfragen, dh, 24.02.2015)

Frage (aus einer Fernsehsendung):

„Viele Berater, Richter, usw. haben debattiert und sind zu der Meinung gekommen: ‚Es gibt keinen Koranvers, der die Steinigung vorschreibt. Es gibt nur das Auspeitschen [als Bestrafung für eine uneheliche sexuelle Beziehung].‘ Nun, warum [meinen diese so etwas]? Sie übernehmen die Argumente der Aufklärer, der Feinde des Islam. Ihr Argument ist: ‚Unser Herr meint: ‚Soll ihnen die Hälfte der Strafe zukommen‘ (Koranvers 4, 25); aber die Steinigung kann nicht halbiert werden. Was halbiert werden kann, ist das Auspeitschen. Die Hälfte von 100 Hieben sind 50 Hiebe. Die Steinigung jedoch kann nicht halbiert werden. Da sie nicht halbiert werden kann, muss der o.g. Koranvers so verstanden werden. Ist das richtig?“

Antwort:

„Wir sagen solchen Menschen: ‚Ihr habt nicht aufgepasst.‘ Spricht der Koranvers von nur ‚der Hälfte der Qualen‘ und sagt nichts weiter? ‚Die Hälfte der Qualen der ehrbaren Frauen‘, nicht die Hälfte der Strafe für ehrbare Frauen. [Der arabische Korantext beinhaltet hier das ‚Athab‘, was das Zufügen von Schmerzen durch Folter beschreibt].

Nun, was bedeuten „Qualen“? Dies bedeutet: einem Lebewesen Schmerzen zufügen, aber die Steinigung ist Tötung. Einem Lebewesen werden durch die Auspeitschung Schmerzen zugefügt, d. h. sie (z.B. eine Frau, die eine uneheliche sexuelle Beziehung hatte] wird 50 Mal statt 100 Mal ausgepeitscht. Aber was keine Qualen beinhaltet, ist die Steinigung. Der Koranvers spricht [lediglich] von der Hälfte der Qualen [nicht von der Hälfte der Tötung/Steinigung. [Die Lösung ist:] Der muslimische Geistliche spricht hier von zwei verschiedenen Strafen für Muslime bei unehelichen sexuellen Beziehungen: Auspeitschung und schließlich Steinigung. Die Sklavinnen müssen dagegen nur durch Auspeitschung/Qualen bestraft werden und zwar nur halb so viel wie Muslime]. Sie fragen: ‚Bereitet die Steinigung keine Qualen?‘ Nein, sie ist die Beendigung des Lebens derer, denen Schmerzen zugefügt wurden.“

[Sowohl in diesem Video als auch in anderen vertritt ash-Sharawi die Meinung, die Steinigung sei eine vom Islam vorgeschriebene Strafe mit ewiger Geltung].

Quelle: www.youtube.com/watch?v=KBgNeF6UQts

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