Wurde das Ausgehverbot erstmals im 7. Jahrhundert erwähnt?

Institut für Islamfragen

Damit sind verschiedene Strafen für Fehlverhalten verbunden

(Institut für Islamfragen, dh, 01.05.2014) Die arabische Zeitung www.alarabiya.net veröffentlichte Mitte letzten Jahres einen Bericht über das erste Ausgehverbot der Geschichte. Danach wurde wurde Ziad bin Abih im Jahr 655 von dem fünften Nachfolger Muhammads, Mu’awiya b. Abi Sufyan, als der Machthaber von al-Busra/Irak ernannt.

Da in al-Busra eine Gegenbewegung gegen Mu’awiya b. Abi Sufyan entstand, erließ bin Abih ein gesetzliches Ausgehverbot in der Nacht, was laut wissenschaftlicher Studien das erste Ausgehverbot der Geschichte sein soll.

Dieser Erlass soll während einer Predigt von bin Abih in der Stadtmoschee verkündet worden sein. Einige Zitate daraus:

„Weh denjenigen, die sich nachts in der Öffentlichkeit befinden. Jeder, der nachts ausgeht, wird von mir umgebracht werden … Wir haben für jeden Verstoß eine Bestrafung erschaffen. Wer Menschen versenkt, wird versenkt. Wer Menschen verbrennt, wird verbrannt. Wer ein Haus beraubt, dem wird das Herz herausgerissen. Wer ein Grab aushebt, wird in diesem Grab lebendig begraben …“

Quelle: www.alarabiya.net