Fatwa zu der Frage, ob Frauen Auto fahren dürfen

Institut für Islamfragen

Von dem Rechtsgutachter Scheich Abdul-Wahab al-Hamikani für „The International Muslim Scholars Assossiation“, die unter der Leitung des heute vielleicht einflussreichsten islamischen Rechtsgelehrten und Fernsehpredigers Dr. Yusuf al-Qaradawi steht

(Institut für Islamfragen, dh, 09.02.2013)

Frage:

„Dürfen Frauen Auto fahren? Eine Frau äußerte sich dazu kritisch: ‚Ich bin nicht dafür, dass eine Frau Auto fahren darf, denn sie würde sich in diesem Fall mehr mit Männern vermischen [d.h., nicht-verwandten Männern physisch nahe kommen oder sich mit ihnen in einem gemeinsamen Raum aufhalten] als wenn sie mit einem Taxi oder Bus fahren würde. Sie müsste [beim Autofahren] ihre Schönheit, wie ihre Hände und Augen, zeigen. Die Folgen davon wären mehr Unheil als Nutzen‘. Deshalb: Versuchen Sie nicht, o Gelehrter, Frauen das Autofahren zu genehmigen. Denn was Sie geäußert haben, wurde als Rechtsgutachten [arab. Fatwa] aufgefasst. Sie haben darin Frauen das Autofahren erlaubt.“

Antwort:

„Grundsätzlich dürfen wir nicht abseits des islamischen Gesetzes [arab. Scharia] handeln. Das Fahren eines Autos oder das Mitfahren ist für Frauen erlaubt. Es ist einfacher für eine Frau, mit einem Auto zu fahren als sich auf einem Tier, Pferd oder etwas Ähnlichem fortzubewegen. In der Überlieferung über Allahs Propheten [Muhammad] – Allahs Heil und Segen seien auf ihm – wollte er Asma’ hinter sich reiten lassen, als er sie in der Gegend von as-Subair getroffen hatte. Das heisst, Frauen [zu Muhammads Lebzeiten] ritten Kamele und andere Tiere. Sie taten es in vornehmem Zustand [d.h., angemessener Kleidung]. Wenn Frauen mit dem Auto fahren, sind sie in vornehmerem Zustand [bezüglich der Verschleierung des Körpers], als wenn sie auf einem Esel, Maultier oder Pferd reiten würden.

Diejenigen, die das Autofahren für Frauen für nicht erlaubt erklärt haben, taten dies aufgrund des Unheils, das sich in unserer Zeit ausgebreitet hat. Dies geschah als Folge der Geschlechtervermischung, der Unfälle, der Kontakte im öffentlichen Verkehr, der Belästigung von Frauen usw.

Wir urteilen daher: Eine Frau, die jemanden zur Verfügung hat, der sie mit dem Auto mitnehmen kann, sollte dem den Vorzug geben. Dass allerdings eine Frau mit einem Bus oder einem Taxi fahren darf, nein, ich schwöre bei Allah, dies ist [islamisch] nicht erlaubt. Ich schwöre bei Allah, sie darf ein Privatauto fahren, abseits von den ganzen Freveln [d.h., ohne diese Frevel zu tun], die ich schon erwähnt habe. Dabei [beim Fahren eines Privatwagens] verschleiert die Frau ihre Augen mit einer schwarzen Brille. Nichts von ihren Augen ist so erkennbar. In diesem Zustand kann sie sehen, ohne selbst gesehen werden zu können. Ihre Hände verschleiert sie mit Handschuhen. Es wäre allerdings [noch] besser, wenn sie ihre Wohnung gar nicht verlassen würde. Ihre Angehörigen müssen [immer] wissen, wohin sie mit dem Auto gefahren ist, so dass sie nicht über eine unkontrollierte Freiheit verfügt.

Selbstverständlich man muss bei diesem Thema zwischen den einzelnen Frauen unterscheiden. Dazu müssen Frauen beobachtet und differenziert beurteilt werden, denn Frauen unterscheiden sich voneinander anhand der Familienherkunft und ihrer Umgebung [d.h., nur bestimmten, geeigneten Frauen kann das Autofahren erlaubt werden].

Was mich betrifft, so sage ich: Wer das Autofahren für Frauen für unerlaubt erklärt, müsste dies [aus den Quellen des Islam] belegen. Die Belege jedoch gestatten das Autofahren für Frauen. Diejenigen, die es für unerlaubt erklärt haben, taten dies aufgrund des [aus dem Autofahren] entstandenen Unheils. Wenn das Unheil verschwindet, hebt sich das Verbot auf.“

Quelle: www.muslimsc.com/site/index.php?option=com_content&view=article&id=1141%3A2012-08-09-02-36-46&catid=75%3A2012-02-18-14-57-37&Itemid=251&lang=ar

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