Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim Juden und Christen grüßen darf

Institut für Islamfragen

Von dem Rechtsgutachtergremium Ägyptens, einer Körperschaft der al-Azhar Moschee zum Erlass von Gutachten

Rechtsgutachten-Nr.: 9252

(Institut für Islamfragen, dh, 18.04.2011)

Frage:

„Darf ich einen Nichtmuslim mit der Begrüßung des Islam grüßen und darf ich auf seinen Gruß antworten?“

Antwort:

„Al-Bukhari und Muslim zitieren [die authentische] Aussage Allahs des Propheten [Muhammads] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm -: ‚Falls die Juden und Christen euch grüßen, antwortet mit: [Frieden sei] auch auf euch.‘ Muslim hat ebenfalls [den Ausspruch Muhammads] zitiert: ‚Seid nicht die ersten mit dem Gruß, wenn ihr Juden oder Christen begegnet.‘

Imam ibn Qayyim sagte, die früheren und zeitgenössischen Muslime verstehen diese Aussagen unterschiedlich. Die meisten von ihnen sind der Meinung, dass man nicht mit dem Gruß beginnen darf, wenn man Juden oder Christen begegnet. Andere sind der Meinung, man dürfe sie grüßen und auf ihren Gruß antworten. Ibn Abbas … und andere haben dies gesagt. Diese Meinung wird in der Rechtsschule von Imam ash-Shafi’i [dem Vater der islamischen Rechtswissenschaft] vertreten; allerdings ist es nur erlaubt, wenn die Begrüßung den Ausdruck ‚Frieden sei auf dir‘ beinhaltet, aber nicht ‚Und Allahs Gnade sei auf euch‘, und nur, wenn der Gruß in Singularform ausgesprochen wird [d. h. ‚Frieden sei auf dir‘ und nicht: ‚Frieden sei auf euch‘].

Eine andere Gruppe ist der Meinung, ein Muslim dürfe nur mit dem Gruß beginnen, wenn dadurch ein Vorteil [für den grüßenden Muslim] entstehe oder wenn er [der grüßende Muslim] Angst vor dem zu Begrüßenden [Juden oder Christen] hat oder wenn es eine andere Notwendigkeit gibt.

In ‚al-Adkar‘ von Imam an-Nawawi wird etwas Ähnliches erwähnt. Dort wird Abu Sa’d zitiert. Wenn er einen Juden oder Christen grüßen wollte, hat er ihn nicht mit dem Friedensgruß gegrüßt. Z. B.. sagte er zu ihm: ‚Möge Allah dich rechtleiten‘ oder ‚Möge Allah dir einen guten Morgen verleihen.‘ Imam an-Nawawi sagte: ‚Dieser Spruch von Abu Sa’d ist geeignet, wenn ein Gruß nötig ist. Man [ein Muslim] darf Aussprüche tun: ‚Mögest du diesen Morgen Güte, Freude oder gute Gesundheit haben‘ oder: ‚Allah möge dir an diesem Morgen Freude, Frohsinn, Gnade usw. verleihen‘. Wenn er [der grüßende Muslim] denjenigen [der gegrüßt werden soll] nicht braucht, soll er ihn nicht grüßen.

Da die Frage, ob man [als Muslim] mit der Begrüßung anfangen soll oder nicht, eine umstrittene Frage ist, und ebenso, ob man auf den Gruß antworten soll oder nicht, sollte diese [Entscheidung] den Umständen nach gehandhabt werden; also [muss der Muslim entscheiden], ob sein Gruß einen Vorteil bringt oder eine Gefahr [von dem grüßenden Muslim] fernhält.“

Quelle: www.al-eman.com/fatwa/fatwa-display.htm?parent=button.search&id=9252

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