Rechtsgutachten zum Thema „Mangel an Intelligenz und Gottesverehrung bei Frauen“

Institut für Islamfragen

Von dem 1999 verstorbenen Rechtsgutachter Abdul-Aziz bin Baz, dem ehemaligen offiziellen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens und einem der prominentesten Gelehrten des sunnitischen Islam im 20. Jahrhundert

(Institut für Islamfragen, dh, 16.04.2010)

„Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat erklärt, dass Frauen einen Mangel an Intelligenz und Gottesverehrung haben. In der Regel wollen die Frauen diese Tatsache nicht hören und wehren sich dagegen. Ausgenommen davon sind Frauen, die rechtgeleitet und weise sind. Dieses Urteil des Propheten Allahs – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – ist bewiesen und wurde in den zwei authentischen Überlieferungssammlungen von al-Bukhari und Muslim überliefert.

Die Bedeutung von ‚Die Frauen leiden an einem Mangel an Intelligenz‘ wurde von Allahs Propheten – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – folgendermaßen erklärt: ‚Das Zeugnis [im Gericht] von einer [Frau] zählt [nur] wie das halbe Zeugnis eines Mannes. Zwei Frauen zählen wie ein Mann. Dies ist die Folge des Mangels an Intelligenz‘.

Er [Muhammad] erklärte ebenfalls die Bedeutung des Mangels an Gottesverehrung: ‚Tage und Nächte vergehen, ohne dass die Frau beten darf, weil sie ihre Menstruation hat. Das gleiche gilt während der Tage nach der Geburt‘.

Dieser Mangel bei den Frauen lag in der Absicht Allahs. Die Frauen müssen diese Tatsache anerkennen. Es ändert sich auch nichts, wenn eine Frau über viel Intelligenz, Scharfsinn oder Wissen verfügt.“

Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/19950

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.