Fatwa zu der Frage, ob es gut ist, aus islamischen Ländern in nicht-islamische Länder einzureisen

Institut für Islamfragen

Reisen ins Land der Ungläubigen sind verboten

Von dem Rechtsgutachter Scheich Abdul-Aziz bin Baz, dem 1999 verstorbenen, ehemals offiziellen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens, einem der einflussreichsten Gelehrten des sunnitischen Islam im 20. Jahrhundert

(Institut für Islamfragen, dh, 09.04.2010)

Frage:

„Viele Leute möchten aus islamischen Ländern in Länder, die der Sünde gleichgültig gegenüber stehen, verreisen. Dass wird oft innerhalb der ‚Flitterwochen‘ getan. Ich bitte Ihre Eminenz darum, Ihren muslimischen Brüdern und Söhnen sowie den muslimischen Machthabern einen Ratschlag zu geben, so dass diese dem Thema gegenüber wachsam werden.“

Antwort:

„Ohne Zweifel beinhaltet die Reise in die Länder der Ungläubigen eine riesige Gefahr; sei die Reise innerhalb oder außerhalb der Flitterwochen. Ein Muslim muss Allah fürchten und den Quellen der Gefahr ausweichen. Die Reise in die Länder der Polytheisten und in die Länder, in denen Freiheit und Gleichgültigkeit gegenüber dem Verbotenen herrschen, bedeutet eine große Gefahr gegenüber seiner Religion [dem Islam] und in Bezug auf sein eigenes Verhalten. Diese Gefahr gilt ebenfalls für die Religion der Ehefrau, falls sie sich bei ihm [dem Ehemann] befindet. Alle unsere Jugendlichen und Brüder [alle Muslime] müssen solche Reisen vermeiden und davon absehen. Sie müssen in ihren Ländern bleiben, sei es während der Flitterwochen oder zu anderen Zeiten. Auf diese Weise möge Allah sie vor der Versuchung des Teufels bewahren …

Die Reise in diese Länder, in denen Ungläublichkeit, Irreführung, Freiheit, die Verbreitung von Korruption, Unzucht und der Konsum von Alkohol sowie andere Formen des Unglauben und der Irreführung herrschen, bedeutet eine riesige Gefahr sowohl für den Mann, als auch für die Frau. Viele sind in diese Länder als gütige Menschen gereist und als korrupte Menschen zurückgekehrt. Viele Muslime sind als Gläubige gefahren und als Ungläubige zurückgekommen. Die Gefahr solcher Reisen ist sehr groß …

Allahs Prophet – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – sagte: ‚Ich kenne keinen Muslim, der unter Polytheisten lebt‘ [d.h. ein Muslim, der solches tut, ist kein Muslim mehr]. Und: ‚Die guten Werke eines Polytheisten, der zum Islam übertritt, werden erst von Allah angenommen, wenn er die Polytheisten verlässt‘, also erst dann, wenn er keinen Kontakt mehr mit den Polytheisten hat. Deshalb darf nicht in diese Länder gereist werden, weder während der Flitterwochen noch außerhalb davon. Die muslimischen Gelehrten verboten das und warnten davor. Ausgenommen von diesem Verbot ist derjenige, der dorthin reist, um dort Werbung für die Religion Allahs [den Islam] zu machen …

Dieses Verbot gilt ebenfalls für die Reise in diese Länder aus anderen Gründen wie Geschäft, Tourismus oder um dort lebende Menschen zu besuchen u. a. m. Alle diese Reisen sind [islamisch gesehen] verboten. Denn diese Reisen bedeuten eine große Gefahr und gelten als Verstoß gegen die Lehren des Propheten, Muhammads, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm. Er [Muhammad] hat solche Reisen verboten.“

Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/58

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.