Fatwa zur Strafe für Beschimpfungen Muhammads
Selbst Reue wendet nicht das Todesurteil ab
Von dem muslimischen Geistlichen und Propagandisten Abu Bakr al-Hanbaly
(Institut für Islamfragen, dh, 17.04.2009)
Frage:
„Welche Bestrafung sieht das islamische Gesetz für die Beleidigung Muhammads vor?“
Antwort:
In einem Videointerview mit dem ägyptischen Geistlichen Abu Bakr al-Hanbaly erklärt dieser die Strafe für die Beschimpfung oder Beleidigung Muhammads. Er sagte etwa:
„Die [muslimischen] Schriftgelehrten sind sich immer darüber einig gewesen, dass jemand, der den Propheten [Muhammad] beschimpft, beleidigt, degradiert oder seine Religion in irgendeiner Weise schlecht macht, getötet werden muss … Wenn er Buße tut und Reue zeigt, wird zwar seine Reue von Allah angenommen, er wird jedoch trotzdem getötet. Ihm darf keine Besinnungszeit [arab. Istitaba] verliehen werden: er wird getötet, ganz unabhängig davon, ob er seine Tat bereut und Buße tut oder nicht.“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=IfH4cXLNb30&feature=related
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