Fatwa über die Lüge
Lügen ist in Ausnahmesituationen erlaubt
Vom Rechtsgutachtungsgremium der al-Azhar Moschee aus Ägypten
(Institut für Islamfragen, dh, 11.03.2006)
Frage:
„Gibt es bestimmte Situationen, in denen man lügen darf?“
Antwort:
„Al-Bukhari und Muslim zitierten von Umm Kulthum: ‚Ich habe Allahs Propheten, Muhammad, sagen hören: Ein Lügner ist nicht derjenige, der lügt, um Menschen miteinander zu versöhnen. Er sagt was Gutes und er beabsichtigt etwas Gutes.‘ Ziada sagte: ‚Er (Muhammad) hat das Lügen nur in drei Fällen erlaubt: Im Krieg, zur Versöhnung der Menschen und in der Rede seiner Frau mit ihrem Ehemann oder in der Rede des Ehemannes mit seiner Ehefrau.‘
Weiter erklärt das Gremium: ‚Einige (muslimische) Rechtsgelehrte sind der Meinung, das Lügen sei nur in drei festgelegten Fällen erlaubt: Der Krieg ist eine strategische Handlung, bei der man lügen darf, um sein Ziel zu erreichen. Wer die Menschen miteinander versöhnen möchte, darf dies durch Lügen anstreben. Die Ehefrau oder der Ehemann sagen zueinander: ‚Ich liebe dich‘, obwohl die Wahrheit anders aussehen kann.“
Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm
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