Fatwa zum Ansehen der eigenen Verlobten
Von Dr. Sabri Abdul Ra’uuf, Dozent der Islamwissenschaft an der al-Azhar Universität Ägypten
(Institut für Islamfragen, dh, 17.04.2005)
Frage:
„Darf ein Mann die Haare seiner Verlobte sehen?“
Antwort (Zusammenfassung) :
„Der Mann darf seine Verlobte so lange ansehen wie er will. Aber es kann ihm genügen, wenn er sie einmal (bis zur Eheschließung) sieht. Wenn er aber will, darf er sie auch zweimal oder dreimal ansehen …, Hauptsache, er möchte dabei keine Zeit vergeuden, sondern sie wirklich heiraten (…) Er darf aber nur das von ihr sehen, was Allah im Koran erlaubt hat (…), er darf ihre Haare nicht sehen (…). Muslimische Gelehrte sind sich darüber einig, dass der Mann während der Verlobungszeit nur die Hände und das Gesicht seiner Verlobten unverschleiert sehen darf. Alles anderes ist ihm ein Tabu (arab. ‚aura‘).“
Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm
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