Fatwa über Familienmitglieder, die ihre geistlichen Pflichten nicht erfüllen wollen

Institut für Islamfragen

Muslime müssen solches Verhalten hart bestrafen

Vom Rechtsgutachtergremium der Al-Azhar Moschee aus Ägypten

(Institut für Islamfragen, dh, 22.12.2005)

Frage:

„Ich ermahne meine Familie, vor allem meine Frau, dass sie beten sollen. Sie beten jedoch nicht. Wie soll ich mich aus islamischer Sicht verhalten?“

Antwort:

„… Der Muslim soll in solch einer Lage seine Familie, die trotz Ermahnung nicht betet, im Herzen hassen … , sein Hass muss Früchte in der Realität tragen, d.h. er soll ausziehen … . Falls er nicht ausziehen kann, soll er weiterhin mit ihnen zusammen wohnen, darf jedoch keine Gemeinschaft mit ihnen haben. Das bedeutet, dass er sich nicht mit ihnen in einen Raum setzen darf, er ihnen keine Hilfe leisten soll und vieles mehr… . Lediglich die Eltern sind von dieser Behandlung ausgenommen.“

„Die Ehefrau, die nicht betet, muss wie jeder anderer Muslim, der die Pflichten Allahs vernachlässigt, behandelt werden … . Der Ehemann muss diese Sünde der Frau mit seiner Hand ändern (mit materiellen/körperlichen Mitteln), mit seiner Zunge (durch Reden) oder mit seinem Herzen (Hass).“

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm

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