Fatwa über den Gehorsam der Ehefrau gegen ihren Ehemann

Institut für Islamfragen

Der Fluch der Engel droht der sexuell ungehorsamen Frau

Von Dr. Muhammad Ra’fat ‚Uthman, Dozent für islamisches Gesetz und Mitglied des Forschungsinstituts an der al-Azhar Moschee in Kairo

(Institut für Islamfragen, dh, 22.06.2005)

Frage:

„Muss die Frau ihren Ehemann in allen Angelegenheiten gehorchen?“

Antwort:

Dr. ‚Uthman vertritt die Auffassung, dass die Frau ihrem Ehemann in allen Angelegenheiten gehorchen müsse, ausgenommen den Fall, wenn es um einen Verstoß gegen Allahs Vorschriften geht. So darf die Frau ihrem Ehemann z.B. nicht gehorchen, wenn er von ihr verlangen würde, im Ramadan nicht zu fasten oder sich in der Öffentlichkeit ohne Kopftuch zu zeigen … Allah hat im Koran dem Ehemann das Recht gegeben, seine Ehefrau zu züchtigen, wenn sie ungehorsam ist (Sure 4,34). Er darf ihr jedoch keinen Schaden zufügen, wenn sie ihm gehorcht … Dr. ‚Uthman vesichert, dass es eine der Hauptpflichten der Ehefrau sei, ihren Ehemann sexuell zu befriedigen … wenn er mit ihr verkehren möchte, müsse sie ihm sofort gehorchen. Falls sie dies nicht tue, werde sie von den Engeln die ganze Nacht verflucht. Diese ‚Tatsache‘ soll der Prophet des Islams, Muhammd, in der Überlieferung festgelegt haben.

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm

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