Fatwa über die Bedeutung des gemeinsamen Gebets von Muslimen

Institut für Islamfragen

Fatwa der Gelehrten Saudi-Arabiens (arab. ‘Ulama’ al-Balad al-Haram)

(Institut für Islamfragen, 09.12.2004, dh) Saudische Rechtsgelehrte (arab. ‘Ulama’ al-Balad al-Haram) haben eine Fatwa (Rechtsgutachten) über die Bedeutung des gemeinsamen Gebetes der Muslime herausgegeben. Diese Fatwa verweist auf Sure 2,43. Dort heißt es, ein Muslim müsse mit anderen Muslimen zusammen beten. Die folgende Überlieferung von Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim – die beiden wichtigsten Überlieferungssammlungen – werden zitiert, um die Unentbehrlichkeit des gemeinsamen Gebets zu bestätigen:

„Allahs’ Prophet sagte: ‚Ich könnte das Beten befehlen, so dass es verrichtet wird. Dann könnte ich einem Mann befehlen, die Muslime im Gebet zu leiten. Dann könnte ich mit Männern, die Brennholz sammeln, herumgehen und diejenigen, die beim Gebet nicht dabei sind, zusammen mit ihrer Wohnungen verbrennen.‘“

Quelle: www.ksatoday.com

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.