| Kategorie: | 17. November 2009, 08.10 Uhr |
Fatwa zu dem Thema: Kirchen im Islam
Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim aus unterschiedlichen Gründen eine Kirche betreten darf
Rechtsgutachten-Nr.: 76/2
Von dem Stammgremium für Rechtsgutachten in Saudi-Arabien
(Institut für Islamfragen, dh, 17.11.2009)
Frage: "Darf ein Muslim eine Kirche betreten, um dort ein Fest, einen Trauergottesdienst oder eine Vorlesung zu besuchen?"
Antwort: "Ein Muslim darf die Ungläubigen nicht in ihren Gebetshäusern besuchen, weil diese dort in der Überzahl sind. Al-Baihaqi hat in einer authentischen Überlieferung die Aussage Umars [des zweiten Kalifen nach Muhammad] zitiert: 'Besucht die Polytheisten nicht in ihren Kirchen und Gebetshäusern, denn sie werden verflucht'."
Quelle: www.yaqob.com/site/docs/fataya_view.php?id=19
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