Die "Islamische Charta" des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD)
VON: MICHAEL MOLTHAGEN
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat am 3. Februar 2002 eine »Islamische Charta« (1) verabschiedet, die eine muslimische »Grundsatzerklärung zum deutschen Staat und zur hiesigen Gesellschaft« sein möchte. Wer sich näher mit der »Charta« beschäftigt, stellt fest, dass sie zu einigen sehr wichtigen Themen wie z. B. der Stellung der Frau oder der Christenverfolgung in der islamischen Welt gar nichts aussagt. Zu anderen Themen enthält sie so wenig Eindeutiges, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten offen bleiben. Dadurch wird der Umgang mit dem Dokument erschwert.
Die »Islamische Charta« richtet sich sowohl an die Muslime in Deutschland als auch an den Staat und die Gesellschaft. Sie zeigt für beide Seiten Rechte und Pflichten aus ihrem Blickwinkel auf. So erhält die »Charta« eine Art Vertragscharakter. In der islamischen Geschichte haben Verträge zwischen Muslimen und Nichtmuslimen eine lange Tradition (2) und große Bedeutung für das muslimische Rechtsdenken. Zwar findet sich in der »Charta« der Begriff »Vertrag« selbst nicht, man kann jedoch davon ausgehen, dass der ZMD die Charta als eine Art Vertragsangebot betrachtet, das verbindlichen Charakter erhält, wenn Staat und Gesellschaft es akzeptieren. Gleichzeitig würde damit der ZMD, der mittlerweile nur noch eine kleine Zahl von Muslimen vertritt, als Ansprechpartner für Staat und Gesellschaft anerkannt.
Kommentar zur »Islamischen Charta«
(Der Wortlaut der »Islamischen Charta« ist im Folgenden fett und in Anführungszeichen gedruckt, der Kommentar in normaler Schrift.)
»Grundsatzerklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft.«
Der »Zentralrat der Muslime in Deutschland« (ZMD) ist 1994 aus dem »Islamischen Arbeitskreis Deutschland« hervorgegangen und vertritt mit heute nur rund 10.000 Mitgliedern eine kleine Minderheit der etwa 3,3 Mio. Muslime in Deutschland (3) (die beiden anderen muslimischen Dachverbände in Deutschland, der »Islamrat« hat rund 185.000 Mitglieder und die Türkisch-Islamische Union etwa 125.000 Mitglieder). Der Begriff »Zentralrat«, der an den »Zentralrat der Juden« erinnert, kann insofern leicht irreführen. Schon haben muslimische Stimmen die »Charta« harsch dafür kritisiert, dass sie im Alleingang veröffentlicht wurde, ohne zuvor einen gesamtmuslimischen Konsens herzustellen (4).
Der ZMD ist also das Organ einer Minderheit. Der ZMD hat dies bei der Veröffentlichung der »Charta« nirgends deutlich gemacht. Daher sind Formulierungen wie »Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft« unglücklich gewählt, weil sie nur die »Beziehung« der wenigen Muslime »zu Staat und Gesellschaft« definieren können, die sich vom ZMD vertreten fühlen. Ebenso bedauerlich ist es, dass die »Charta« nur Gesellschaft und Staat anspricht, aber ihr Verhältnis zu den christlichen Kirchen an keiner Stelle erläutert. Schließlich sind noch immer zwei von drei Deutschen Kirchenmitglieder.
»Der Islam ist keine neue Erscheinung in Deutschland, vor allem ist er keine vorübergehende Erscheinung. Fast 3,5 Millionen Muslime leben in Deutschland; viele von ihnen schon in der dritten und vierten Generation. Die meisten Muslime identifizieren sich mit der deutschen Gesellschaft und werden für immer in Deutschland bleiben.«
Es bleibt unklar, wie die »Identifizierung mit der deutschen Gesellschaft« zu verstehen ist. Für gläubige Muslime ist die deutsche säkular geprägte, wertepluralistische Gesellschaftsordnung im allgemeinen keine erstrebenswerte, weil sie als gottlos und unmoralisch betrachtet wird. Dort, wo sie noch christlich geprägt ist, können sich Muslime wohl kaum damit »identifizieren«, da das Christentum aus Sicht des Islam eine verfälschte Religion ist. Muslime, die sich für die Anwendung des islamischen Rechts - auch des Straf- und Eherechts - einsetzen, können sich nicht gleichzeitig mit der Geschlechtergleichberechtigung und den Grundsätzen der Demokratie, der Anwendung des westlichen Straf- und Eherechts und der Trennung von Religion und Staat identifizieren.
»Nicht nur für die 500.000 Muslime, die einen deutschen Pass tragen, ist Deutschland Heimat geworden. Alle Muslime fühlen sich nicht als Gäste in einem »Gastland«, sondern als Bürgerinnen und Bürger Deutschlands.«
Problematisch ist die Formulierung »alle Muslime«, da der ZMD ja nur für eine kleine Minderheit spricht. Mit der Aussage, »alle Muslime« seien »Bürger« werden pauschal auch denjenigen Muslimen Mitspracherechte zugestanden, die tatsächlich nur Gäste sind (Asylbewerber, Menschen mit befristetem Aufenthaltsstatus, Flüchtlinge mit Rückführungsziel usw.). Wem wird jedoch die erste Loyalität im Konfliktfall gehören: Dem deutschen Staat (aufgrund des deutschen Passes) oder dem islamischen Herkunftsland und der muslimischen Gemeinschaft (der umma)?
»Als große Minderheit in diesem Land haben die Muslime die Pflicht, sich in diese Gesellschaft zu integrieren, sich zu öffnen und über ihre Glaubensbekenntnisse und -praxis mit der Gesellschaft in Dialog zu treten. Die Mehrheitsgesellschaft hat Anrecht darauf zu erfahren, wie die Muslime zu den Fundamenten dieses Rechtsstaates, zu seinem Grundgesetz, zu Demokratie, Pluralismus und Menschenrechten stehen.«
Dieser Aufruf zum Dialog und zur Offenlegung muslimischer Überzeugungen ist positiv zu bewerten! Leistet die »Charta« oder der ZMD einen Beitrag dazu? Öffnen sich insbesondere Moscheegemeinden gegenüber der deutschen Gesellschaft, ist der Wunsch zu Integraton und Offenlegung da? Wird gerade in Moscheen nicht eher Abgrenzung und Rückzug von der deutschen Gesellschaft gepredigt?
»Obwohl die Muslime diese Themen des öfteren behandelten, blieben sie der Mehrheitsgesellschaft eine umfassende, klar formulierte und verbindliche Antwort schuldig. Dieses Defizit wurde nicht zuletzt durch die Debatte nach dem 11. September deutlich.«
Wiederum: Diese Aussage ist zu begrüßen! Leider aber füllt auch die »Charta« dieses »Defizit« einer »umfassenden, klar formulierten und verbindlichen Antwort« nicht: sie ist weder »umfassend« (da sie zahlreiche Themen ausläßt), noch »klar formuliert« (da sie vieles in der Schwebe läßt) noch »verbindlich« (aufgrund der kleinen Mitgliederzahl des ZMD). Gerade auf die nach dem 11.9.2001 entstandenen Fragen über ein mögliches Gewaltpotential des Islam gibt die Charta keine Antwort.
»Durch diese Islamische Charta, die der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) in seiner Vertreterversammlung am 3. Februar 2002 einstimmig verabschiedete, möchte er seine klare Position zu diesen Grundgedanken artikulieren und einen Beitrag zur Versachlichung der gesellschaftlich-politischen Debatte leisten.«
»Klare Positionen« finden sich in der Charta vor allem in den Forderungen, die an die deutsche Gesellschaft und den Staat gestellt werden (s.u.): Gebetsruf per Lautsprecher, Schächten, Bau von Moscheen u. a. Zur »Versachlichung« der Debatte würden auch eindeutige Selbsterklärungen zu Themen wie Gewalt gegen Nichtmuslime, Christenverfolgung, Gültigkeit der Sharia, Rolle der Frau u. ä. gehören.
»Dr. Nadeem Elyas Berlin, 20. Februar 2002, Vorsitzender«
»ISLAMISCHE CHARTA - GRUNDSATZERKLÄRUNG DES ZENTRALRATS DER MUSLIME IN DEUTSCHLAND (ZMD) ZUR BEZIEHUNG DER MUSLIME ZUM STAAT UND ZUR GESELLSCHAFT«
Eine Charta ist nach allgemeiner Auffassung ein grundlegendes Dokument des Staats- und Völkerrechts, das üblicherweise von Staaten und Regierungen erlassen wird. Diesem Anspruch wird das Dokument nicht gerecht. Es muß auch gefragt werden, ob die Erklärungen der »Charta« als dauerhafte Festlegungen gedacht sind oder nur für die Minderheitensituation gelten, da der Text häufig von der »Diaspora« spricht. Werden diese Erklärungen auch dann noch gelten, falls der Islam in Deutschland aufgrund der Mehrheitsverhältnisse mehr politischen Einfluß nehmen kann?
»1. Der Islam ist die Religion des Friedens«
Die Aussage »die Religion des Friedens« erweckt den Eindruck, als sei der Islam die einzige und wahre Religion, die Frieden schafft. Das ist eine ideologische Denkvoraussetzung, aber kein historisches Faktum und wertet andere Religionen, auch das Christentum, ab.
»,Islam' bedeutet gleichzeitig Friede und Hingabe.«
Vom semantischen Befund bedeutet der Begriff »Islam« nicht »Friede«, sondern »Ergebung, Hingabe, Unterwerfung« unter Gott und seinen Willen, wie er in Koran und Überlieferung tradiert wird. Das arabische Wort für »Friede« lautet dagegen »salam«. Eine inhaltliche Gleichsetzung beider Begriffe ist nicht statthaft. Muslime sind zwar der Auffassung, dass durch die allgemeine Annahme des Islam und die weltweite Aufrichtung des islamischen Gesetzes alle Menschen in Frieden leben würden, aber »Islam« ist nicht mit »Friede« zu übersetzen.
»Der Islam sieht sich als Religion, in welcher der Mensch seinen Frieden mit sich und der Welt durch freiwillige Hingabe an Gott findet. Im historischen Sinne ist der Islam neben Judentum und Christentum eine der drei im Nahen Osten entstandenen monotheistischen Weltreligionen und hat als Fortsetzung der göttlichen Offenbarungsreihe mit diesen viel gemein.«
Wenn Juden- und Christentum als »monotheistische Weltreligionen« bezeichnet werden, wird dies sicher nicht von allen Muslimen geteilt werden, da für den Koran der christliche Glaube an die Trinität »Polytheismus« (Vielgötterverehrung) bedeutet. Nur aus islamischer Sicht ist der Islam eine Fortsetzung einer »göttlichen Offenbarungsreihe«, nicht jedoch aus christlicher Sicht. Da sich Koran und Altes und Neues Testament in ganz zentralen Aussagen unterscheiden und gegenseitig ausschließen (Rolle Muhammads/Jesu Christi; Frage der Errettung; Frage der wahren Offenbarung) haben sie in diesen Fragen viel weniger miteinander »gemein« als sie in theologischer Hinsicht trennt. Mit diesem Paragraphen bezeichnet die Charta den Islam als »Fortsetzung« des (aus islamischer Sicht) verfälschten Juden- und Christentums, die vom Islam, der »wahren Offenbarung« übertroffen werden.
»2. Wir glauben an den barmherzigen Gott«
Die Allah im Koran und der islamischen Theologie zugeschriebene Barmherzigkeit ist immer ein unvorhersagbares Erbarmen, das Allah aufgrund seiner Allmacht dem schenkt, dem er möchte. Er erbarmt sich oder zürnt einem Menschen je nach seinem Willen, denn er ist ein »listiger« Gott (Sure 13,13). Im AT und NT und nach Auffassung der jüdisch-christlichen Theologie hat sich Gott dagegen in einer Bundesverpflichtung dem Menschen gegenüber eindeutig festgelegt. In seinen Bundesschlüssen, vor allem mit Mose und durch Jesus, schwört Gott, Menschen seine Barmherzigkeit zu erweisen und ihnen gewiß zu vergeben.
»Die Muslime glauben an Gott, den sie wie arabische Christen ,Allah' nennen.«
Auch wenn arabische Christen den Begriff »Allah« benutzen, wird hier eine inhaltliche Einheit proklamiert, die beide Seiten ablehnen, da sie in theologischer Hinsicht nicht existiert. Das koranisch-islamische Gottesbild unterscheidet sich grundlegend vom biblisch-christlichen und damit auch vom Gottesbild arabischer Christen. Koran und Islam lehnen die christliche Trinität, die Gottessohnschaft Jesu, den stellvertretenden Sühnetod am Kreuz und die Auferstehung Jesu ab. - Im Koran ist Gott nur der Schöpfer, nicht der Vater seiner Kinder. Er offenbart sich nicht selbst, er bleibt Geheimnis und ist verborgen. Weil er absolut souverän und allmächtig ist, ist seine Entscheidung über jeden Menschen im Jüngsten Gericht nicht vorherzusagen.
»Er, der Gott Abrahams und aller Propheten, der Eine und Einzige, außerhalb von Zeit und Raum aus Sich Selbst existierende, über jede Definition erhabene, transzendente und immanente, gerechte und barmherzige Gott hat in Seiner Allmacht die Welt erschaffen und wird sie bis zum Jüngsten Tag, dem Tag des Gerichts, erhalten.«
Indirekt wird hier vorausgesetzt, dass viele der koranischen, aus dem AT bekannten Propheten und Verkünder der biblischen Botschaft (Adam, Mose, David, Hiob, Jesus) aus islamischer Sicht Verkünder des Islams sind. Abraham gilt als Begründer der Ka'ba, der Hauptwallfahrtsstätte in Mekka. Diese Sicht des Islam von der »Urreligion« der Menschheit, die von Adam an bestand, ist eines der größten Hindernisse im Dialog zwischen Juden, Christen und Muslimen, weil der Islam als alle anderen Religionen übertreffend und korrigierend aufgefaßt wird.
»3. Der Koran ist die verbale Offenbarung Gottes
Die Muslime glauben, dass sich Gott über Propheten wiederholt geoffenbart hat, zuletzt im 7. Jahrhundert westlicher Zeitrechnung gegenüber Muhammad, dem ,Siegel der Propheten'. Diese Offenbarung findet sich als unverfälschtes Wort Gottes im Koran (Qur´an), welcher von Muhammad erläutert wurde. Seine Aussagen und Verhaltensweisen sind in der so genannten Sunna überliefert. Beide zusammen bilden die Grundlage des islamischen Glaubens, des islamischen Rechts und der islamischen Lebensweise.«
Hier wird impliziert, dass die Propheten des AT und NT auch den Islam verkündet haben und Muhammad als »Siegel der Propheten« abschließend den Koran brachte, das heute einzige »unverfälschte« Gotteswort, während AT und NT als verfälschte und überholte Schriften gelten - eine klare Abwertung der jüdisch-christlichen Schriften. Die »Sunna« enthält auch Berichte über Muhammads Umgang mit seinen Gegnern, den jüdischen und christlichen Minderheiten, der Vertreibung und Vernichtung dreier großer jüdischer Stämme in Medina und der Verfolgung der vom Islam Abgefallenen.
»4. Wir glauben an die Propheten des Einen Gottes
Die Muslime verehren sämtliche Muhammad vorausgegangenen Propheten, darunter Moses und Jesus.«
Gemeint ist die Verehrung der »vorausgegangenen Propheten« als Verkünder des Islam (s.o.), nicht so, wie sie AT und NT beschreiben. Jesus ist im Koran nur ein Mensch, ein Gesandter, der den Islam predigt und das Kommen Muhammads ankündigt. Der Kern- und Kulminationspunkt der biblischen Schriften, die Jesus als Sohn Gottes zeigen, wird vom Koran als Gotteslästerung bezeichnet.
»Sie glauben, dass der Koran die ursprüngliche Wahrheit, den reinen Monotheismus nicht nur Abrahams, sondern aller Gesandten Gottes wiederhergestellt und bestätigt hat.«
Hier wird Juden und Christen unterstellt, den »reinen Monotheismus« verlassen zu haben und damit nicht mehr die »ursprüngliche Wahrheit« zu besitzen. Insbesondere richtet sich der Vorwurf an den Trinitätsglauben der Christen, der im Islam als Tritheismus verstanden wird, als »schirk« (Beigesellung eines anderen Wesens neben Gott), die größte, unvergebbare Sünde im Islam. Dies ist eine klare Absage an biblische Kerninhalte, die von allen christlichen Kirchen zu jeder Zeit geglaubt wurden, sowie eine absolute Höherordnung des Islam. Wie kann der ZMD in einen »Dialog« mit den christlichen Kirchen treten, wenn er den Islam als »Wiederherstellung« der wahren Religion betrachtet, christliche Grundüberzeugungen jedoch als Gotteslästerung?
»5. Der Mensch muß am Jüngsten Tag Rechenschaft ablegen
Die Muslime glauben, dass der Mensch, soweit er freien Willen besitzt, für sein Verhalten allein verantwortlich ist und dafür am Jüngsten Tag Rechenschaft ablegen muss.«
Aus der Ablehnung des stellvertretenden Sühnetodes Jesu am Kreuz folgt die Eigenverantwortung des Menschen im Gericht und die Annahme, der Mensch könne das Gute tun, wenn er sich nur an Gottes Gebote halte.
»6. Der Muslim und die Muslima haben die gleiche Lebensaufgabe
Der Muslim und die Muslima sehen es als ihre Lebensaufgabe, Gott zu erkennen, Ihm zu dienen und Seinen Geboten zu folgen. Dies dient auch der Erlangung von Gleichheit, Freiheit, Gerechtigkeit, Geschwisterlichkeit und Wohlstand.«
Was ist mit dieser Formulierung gemeint? Da es im Islam keine Gleichberechtigung von Mann und Frau gibt - wie sie im deutschen Grundgesetz verankert ist - sondern der Mann der Frau gegenüber rechtlich bevorzugt und sie ihm grundsätzlich Gehorsam schuldig ist, bleibt die Frage, wie und zwischen wem der Islam »Gleichheit« und »Gerechtigkeit« erlangen möchte. Auch zwischen Muslimen und Nichtmuslimen existiert in islamischen Ländern keine »Gleichheit«, da der Muslim stets umfangreichere Rechte genießt. Themen wie die beschränkte Handlungsfähigkeit der Frau, die im Islam übliche Geschlechtertrennung, die im Koran gestattete Polygynie, die in einigen in Deutschland lebenden muslimischen Familien geübte Praxis der Zwangsverheiratung, das verminderte Zeugen- und Erbrecht der Frau nach dem islamischen Gesetz, das im Koran verbriefte Züchtigungsrecht des Ehemannes gegenüber seiner Frau, die Frauenbeschneidung einiger islamischer Länder u. a. m. werden in der Charta gar nicht erwähnt.
»7. Die fünf Säulen des Islam
Hauptpflichten der Muslime sind die fünf Säulen des Islam: das Glaubensbekenntnis, das täglich fünfmalige Gebet, das Fasten im Monat Ramadan, die Pflichtabgabe (zakat) und die Pilgerfahrt nach Mekka.«
Über diese »Hauptpflichten« hinaus ist es im Islam sehr schwer zu greifen, was als »islamisch« gilt und was nicht, denn im Islam gibt es keine oberste Lehrautorität. Das macht »den« Islam letztlich sehr schwer zu definieren und zu einem wandelbaren Ansprechpartner. Es fehlt hier auch ein Hinweis auf den jihâd, von vielen Theologen als die »sechste Säule« des Islam bezeichnet. Das Thema jihâd taucht in dieser Charta an keiner Stelle auf. Mit einer klaren Absage an Gewalt, Terrorismus und Kampf gegen die westlich-christliche Mehrheitsgesellschaft könnte viel Mißtrauen gegen Muslime abgebaut werden, wie es muslimische Gesprächspartner häufig fordern.
»8. Daher ist der Islam Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich«
Die Allumfassendheit des Systems »Islam« ist ein zentraler Gedanke im Islam, bleibt hier aber vage. Zum System »Islam« gehört auch die religiöse Legitimation des islamischen Strafgesetzes (Hand- und Fußamputation, Auspeitschung, Steinigung), der Ungleichbehandlung und rechtlichen Benachteiligung von Frauen und Minderheiten. Der Islam kann nach muslimischer Überzeugung nur dort wirklich gelebt werden, wo das islamische Gesetz gilt, wo z. B. Ehen auf islamische Weise geschlossen oder geschieden werden. Das führt jedoch entweder zu einer Unterwerfung aller Bevölkerungsgruppen unter das islamische Gesetz oder zu einer Parallelgesellschaft.
»Der Islam ist weder eine weltverneinende noch eine rein diesseits-bezogene Lehre, sondern ein Mittelweg zwischen beidem. Als auf Gott ausgerichtet ist der Muslim und die Muslima zwar theozentrisch; doch gesucht wird das Beste beider Welten.«
Aus muslimischer Sicht ist »das Beste beider Welten« immer die Befolgung des in Koran und Überlieferung offenbarten Willens Allahs. Koran und Sunna (überlieferte Gewohnheit Muhammads) sind Richtschnur für das Leben im Diesseits wie im Jenseits.
»Daher ist der Islam Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich. Wo auch immer, sind Muslime dazu aufgerufen, im täglichen Leben aktiv dem Gemeinwohl zu dienen und mit Glaubensbrüdern und -schwestern in aller Welt solidarisch zu sein.«
Es bleibt vage, wie Muslime »aktiv dem Gemeinwohl« dienen möchten. Durch ihr aktives Eintreten für die bestehende, nichtislamische Regierungsform, die säkulare Demokratie? Vom islamischen Denken her entsteht »Gemeinwohl« nur unter der Scharia, dem vollkommenen göttlichen Gesetz.
Wie ist der Aufruf zur »Solidarität« zu verstehen? Hier wird nicht die Solidarität mit allen Menschen gefordert. Nicht die deutsche, christliche Öffentlichkeit ist Solidaritätspartner, sondern nur die muslimische Gemeinschaft in Deutschland und weltweit! Vom islamischen Rechtsdenken erstreckt sich Solidarität immer zuerst auf Muslime untereinander. Aber wenn es bei der »Charta« um die Klärung des Verhältnisses zum deutschen Staat und der Gesellschaft gehen soll, fehlt hier ein Aufruf an alle Muslime weltweit, sich auch mit Nichtmuslimen zu solidarisieren und für deren Wohl und für deren Menschenrechte einzutreten, wenn sie als nichtislamische Minderheiten unterdrückt werden.
»9. Dem Islam geht es nicht um Abschaffung von Reichtum
Dem Islam geht es nicht um Abschaffung von Reichtum, sondern um Beseitigung von Armut. Er schützt das der Gemeinschaft und auch der Umwelt verpflichtete Privateigentum und fördert unternehmerische Initiative und Verantwortung.«
Auch diese Formulierung bleibt unklar. Warum wird der Schutz des Privateigentums eingeschränkt? Was bedeutet »das der Gemeinschaft verpflichtete Privateigentum«?
»10. Das Islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora«
»Diaspora« definiert eine religiöse Minderheit. Dieser Artikel gilt also zunächst für diese Situation, solange Muslime eine Minderheit sind. Es wird nichts darüber gesagt, wie sich Muslime verhalten, wenn sie sich in einer Mehrheitssituation befinden. Als Bestandteil eines Vertrages würde mit dem Ende der Diaspora dieser Artikel seine Bedeutung verlieren.
»Muslime dürfen sich in jedem beliebigen Land aufhalten, solange sie ihren religiösen Hauptpflichten nachkommen können. Das islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten.«
Die Befolgung der »religiösen Hauptpflichten« wird noch vor die Verpflichtung zur Befolgung der lokalen Rechtsordnung gestellt. Muslime sind zuerst ihrem religiösen Gesetz und dessen Hauptpflichten verpflichtet, dann erst den lokalen Rechtsordnungen. Auch hier wieder die Frage nach der Diaspora: Eine Achtung der lokalen Rechtsordnung gilt also nur in der Minderheitensituation. Zudem fehlt auch hier eine Absage an den jihad, der poliitisch denkenden Muslimen in einer Minderheitensituation allenfalls als »ausgesetzt« gilt, nicht aber als beendet, so lange es nichtislamische Länder gibt.
»In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.«
»In diesem Sinne« ist im deutschen Sprachgebrauch eine Einschränkung, die im Kontext den Schluß nahelegt, dass Auflagen und Vorschriften des deutschen Staates zur Regelung des Zusammenlebens von Minderheit und Mehrheit in der Diaspora-Situation zu achten seien, aber vorläufig nur in dieser.
»11. Muslime bejahen die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung.
Ob deutsche Staatsbürger oder nicht, bejahen die im Zentralrat vertretenen Muslime daher die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Parteienpluralismus, des aktiven und passiven Wahlrechts der Frau sowie der Religionsfreiheit. Daher akzeptieren sie auch das Recht, die Religion zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu haben. Der Koran untersagt jede Gewaltausübung und jeden Zwang in Angelegenheiten des Glaubens.«
Dieser Artikel muß mit vielen Fragezeichen versehen werden. Die Formulierung »akzeptieren« und »bejahen ... Muslime daher die Grundordnung« - vor dem Hintergrund des vorhergehenden Artikels und seiner grundsätzlichen Höherordnung des islamischen Gesetzes über allen anderen Gesetzen bedeutet nicht, dass Muslime sich fest daran binden, diese Prinzipien auf Dauer auch dann einzuhalten, wenn sich die Diasporasituation ändern sollte (s. o.).
Besonders die Zusicherung eines freien Religionswechsels oder der Religionslosigkeit erstaunt, da die Scharia für den vom Islam Abgefallenen die Todesstrafe fordert und die »Charta« an keiner Stelle von der Scharia als ewiggültigem Gesetz abrückt. Der Vorsitzende des ZMD, Nadeem Elyas, formulierte unlängst zum Abfall vom Islam: »Strafverfolgung soll nur vorgesehen sein, wenn mit dem Abfall vom Islam eine Ablehnung der Staatsgewalt und Aufruhr verbunden sind« (5). Da jede Abkehr vom Islam, der im islamischen Staat staatstragende Säule ist, immer auch als Ablehnung der staatlichen Ordnung aufgefaßt wird, gilt Abfall juristisch als Aufruf und Hochverrat. Der ZMD ist aufgefordert, zur Frage der Abkehr vom Islam eindeutiger Stellung zu beziehen. Sollte er tatsächlich für den unbeschränkten Religionswechsel eintreten, vertritt er innerhalb des Islam eine Außenseiterposition.
»12. Wir zielen nicht auf Herstellung eines klerikalen ,Gottesstaates' ab
Wir zielen nicht auf Herstellung eines klerikalen ,Gottesstaates' ab. Vielmehr begrüßen wir das System der Bundesrepublik Deutschland, in dem Staat und Religion harmonisch aufeinander bezogen sind.«
Die Ablehnung eines »klerikalen Gottesstaates« ist ohne Bedeutung, da der sunnitische Islam keinen Klerus kennt, und auch ein »Gottesstaat« ist im sunnitischen Islam nicht vorgesehen. Vom obersten Herrscher wird die Anwendung des islamischen Gesetzes erwartet. Allenfalls Schiiten würden sich für einen »Gottesstaat« aussprechen, aber dieser muß unter Führung des Imams stehen, einer charismatischen Führerpersönlichkeit und nicht unter der eines Klerus. Da der Islam ganz allgemein keinen Klerus kennt, bleibt die Frage, warum sich der ZMD nicht ganz konkret gegen die Aufrichtung eines Staates unter der Scharia ausspricht.
Auch das »Begrüßen« des Systems der Bundesrepublik Deutschland ist ein dehnbarer Begriff. Was man heute begrüßt, kann man morgen ablehnen. Tatsächlich begrüßen viele politisch aktiven Muslime das System der Bundesrepublik, weil es durch Demokratie, Meinungsfreiheit und den Schutz religiöser Vereinigungen auch denjenigen politischen Gruppierungen viele Wirkungsmöglichkeiten bietet, die ihnen in ihren Herkunftsländern verboten sind.
»13. Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte
Zwischen den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung besteht kein Widerspruch.«
Hier fehlt eine eindeutige und uneingeschränkte Anerkennung der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen. Was ist der »Kernbestand« der Menschenrechte? Wenn der ZMD für die »westlichen Menschenrechte« eintritt, vermißt man eine entschiedene Absage an diejnigen Passagen des islamischen Rechts, die sich gegen die von der UN formulierten Menschenrechte wenden (Todesstrafe bei Abfall vom Islam, Steinigung bei Ehebruch, Amputation bei Diebstahl, Pflicht zum jihad, Ungleichbehandlung der Frauen usw.). Nadeem Elyas hat an anderer Stelle verlauten lassen, »dass man über einzelne Punkte der Menschenrechte ,diskutieren' müsse« (6).
»Der beabsichtigte Schutz des Individuums vor dem Missbrauch staatlicher Gewalt wird auch von uns unterstützt.«
Unklar bleibt, was »Missbrauch staatlicher Gewalt« ist. Welche Individuen werden derzeit vom »Missbrauch staatlicher Gewalt« betroffen? Ist damit womöglich gemeint, dass muslimische Gruppen vor dem Zugriff des säkularen Staates geschützt werden sollen?
»Das islamische Recht gebietet, Gleiches gleich zu behandeln, und erlaubt, Ungleiches ungleich zu behandeln. Das Gebot des islamischen Rechts, die jeweilige lokale Rechtsordnung anzuerkennen, schließt die Anerkennung des deutschen Ehe-, Erb- und Prozessrechts ein.«
Es ist zu vermuten, dass die Formulierung »Gleiches gleich behandeln, Ungleiches ungleich« auf die im Islam rechtlich verankerte Ungleichbehandlung der Frau, aber auch auf die Ungleichbehandlung von Muslimen und Nichtmuslimen abzielt, also im Gegensatz zur »lokalen Rechtsordnung« stände. Die »Anerkennung der lokalen Rechtsordnung« verbietet offensichtlich nicht, dass man danach strebt, sie durch Klagen bis hin zum Bundesverfassungsgericht zu ändern (z.B.: Schächten). An diesem Beispiel wird klar, dass zumindest politisch aktive muslimische Gruppen immer nach Aufrichtung der islamischen Gesetze im Gastland streben werden, um dort den Islam vollgültig leben zu können.
»14. Vom jüdisch-christlichislamischen Erbe und der Aufklärung geprägt
Die europäische Kultur ist vom klassisch griechisch-römischen sowie jüdisch-christlich-islamischen Erbe und der Aufklärung geprägt. Sie ist ganz wesentlich von der islamischen Philosophie und Zivilisation beeinflusst. Auch im heutigen Übergang von der Moderne zur Postmoderne wollen Muslime einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung von Krisen leisten. Dazu zählen u.a. die Bejahung des vom Koran anerkannten religiösen Pluralismus«
Wenn die »Charta« den »religiösen Pluralismus bejaht«, dann steht im Hintergrund, dass der Koran und die Überlieferung diesen Pluralismus nur in der Form kennen, dass der Islam die gesetzgebende und staatslenkende Kraft ist, der sich Minderheiten als »Schutzbefohlene« (arab. dhimmis) zu unterwerfen haben. Das gilt im Islam als Beweis seiner »Toleranz«, ist jedoch keine Toleranz im westlichen Sinne.
»die Ablehnung jeder Form von Rassismus und Chauvinismus sowie die gesunde Lebensweise einer Gemeinschaft, die jede Art von Süchtigkeit ablehnt.«
Auch hier fehlen konkrete Inhalte. Zwar haben muslimische Apologeten oft betont, dass der Islam Rassismus ablehne. Fest steht jedoch, dass der Islam Muslimen den obersten Rang in einer Gesellschaft zuweist (»Ihr seid die beste Gemeinschaft, die je unter Menschen entstanden ist« Sure 3,110), »Schriftbesitzer« (Juden und Christen) als Bürger zweiter Klasse betrachtet und allen Andersgläubigen oder Religionslosen kein dauerhaftes Existenzrecht zubilligt. »Die gesunde Lebensweise einer Gemeinschaft« ist nach islamischem Verständnis immer nur unter der Scharia möglich. Und welche Position hat der ZMD zum Thema Antisemitismus und Antiisraelismus?
»15. Die Herausbildung einer eigenen muslimischen Identität in Europa ist notwendig«
Wie sähe die »Herausbildung einer eigenen muslimischen Identität« aus? Möchten die Muslime sich in Europa integrieren, oder die Aufrichtung des islamischen Gesetzes fordern, was auf die Bildung einer Subkultur und Parallelgesellschaft hinausliefe? Mit dem Bekenntnis zu einer »eigenen muslimischen Identität« in Europa weist die Charta nicht den Weg zur Integration.
»Der Koran fordert den Menschen immer wieder dazu auf, von seiner Vernunft und Beobachtungsgabe Gebrauch zu machen.«
Der Islam versteht sich als die »vernünftige« Religion schlechthin. Wer von seiner »Vernunft ... Gebrauch macht«, wird den Islam annehmen, so formuliert die islamische Theologie sinngemäß. Daher ist der Ruf zur »Vernunft« hier als Ruf zum Islam aufzufassen.
»In diesem Sinne ist die islamische Lehre aufklärerisch und blieb von ernsthaften Konflikten zwischen Religion und Naturwissenschaft verschont.«
Dies ist freilich nur die islamische Sichtweise. In einer Welt, die keinerlei offizielle Religionskrititk duldet, müssen sich Naturwissenschaften und alle anderen Forschungsbereiche dem Islam und seinen Autoritäten unterordnen. Kritiker bezahlten teilweise einen sehr hohen Preis bis zum Verlust ihres Lebens.
»Im Einklang damit fördern wir ein zeitgenössisches Verständnis der islamischen Quellen, welches dem Hintergrund der neuzeitlichen Lebensproblematik und der Herausbildung einer eigenen muslimischen Identität in Europa Rechnung trägt.«
Ein »zeitgenössisches Verständnis der islamischen Quellen« bedeutet im islamischen Verständnis noch keine Möglichkeit zu Kritik, moderner Auslegung oder Aufklärung, sondern lediglich die Anwendung des Althergebrachten auf moderne Gegebenheiten.
»16. Deutschland ist Mittelpunkt unseres Interesses und unserer Aktivität
Der Zentralrat befasst sich hauptsächlich mit Angelegenheiten des Islam und der Muslime im deutschen Raum, sowie mit Angelegenheiten der deutschen Gesellschaft. Ohne die Verbindungen mit der Islamischen Welt zu vernachlässigen, soll Deutschland für die hiesige muslimische Bevölkerung nicht nur Lebensmittelpunkt, sondern auch Mittelpunkt ihres Interesses und ihrer Aktivität sein.«
Was bedeutet das konkret? Welche Art von »Interesse« und »Aktivität« sollen Muslime in Deutschland entwickeln? Nach islamischem Verständnis ist der Sinn des Lebens die Aufrichtung und Befolgung der Gebote der Scharia, sowie die Verteidigung und Verbreitung des Islam (arab. Da'wa).
»17. Abbau von Vorurteilen durch Transparenz, Öffnung und Dialog
Eine seiner wichtigsten Aufgaben sieht der Zentralrat darin, eine Vertrauensbasis zu schaffen, die ein konstruktives Zusammenleben der Muslime mit der Mehrheitsgesellschaft und allen anderen Minderheiten ermöglicht. Dazu gehören der Abbau von Vorurteilen durch Aufklärung und Transparenz ebenso wie Öffnung und Dialog.«
Ein Bekenntnis zu »Öffnung, Dialog, Aufklärung und Transparenz« ist sehr positiv. Eine »Vertrauensbasis« kann jedoch nur geschaffen werden, wenn eigene Denkvoraussetzungen offengelegt werden, und zwar auch dort, wo von nichtmuslimischer Seite kritische Punkte vermutet werden (Abfall vom Islam, Frauenfrage usw.). Bedeutet ein »konstruktives Zusammenleben« eine Anerkennung der christlichen Kirchen als Dialogpartner? Dann sollte das auch so formuliert werden. Der »Abbau von Vorurteilen« wird von muslimischer Seite häufig gefordert, bedeutet im islamischen Kontext jedoch vor allem, dass Nichtmuslime nichts Kritisches über den Islam äußern sollen.
»18. Wir sind der gesamten Gesellschaft verpflichtet
Der Zentralrat fühlt sich der gesamten Gesellschaft verpflichtet und ist bemüht, in Zusammenarbeit mit allen anderen gesellschaftlichen Gruppierungen einen wesentlichen Beitrag zu Toleranz und Ethik, sowie zu Umwelt und Tierschutz zu leisten.«
Nicht formuliert wird, worin dieser muslimische »Beitrag« zu »Toleranz«, »Ethik«, »Umwelt« und »Tierschutz« bestehen soll. Die gerichtliche Durchsetzung des islamischen Schächtens zeigt, dass das deutsche Tierschutzgesetz gerade nicht geachtet wurde. Werden sich Muslime in diesen Bereichen also vor allem für die Durchsetzung islamischer Interessen einsetzen?
»Er verurteilt Menschenrechtsverletzungen überall in der Welt und bietet sich hier als Partner im Kampf gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Sexismus und Gewalt an.«
Die Frage bleibt: Welche »Menschenrechtsverletzungen« verurteilt der Islam? Auch die Verfolgung und Tötung von Abgefallenen vom Islam, wie sie die Scharia anordnet? Wendet sich der Islam auch gegen die Ungleichbehandlung (aus westlicher Sicht: Diskriminierung) der Frau und der Minderheiten, die der Islam festschreibt? Schließt der Koran Gewalt gegen Andersdenkende aus? Oder fordert er nur den Kampf gegen die Diskriminierung von Muslimen?
»19. Integration unter Bewahrung der islamischen Identität
Der Zentralrat setzt sich für die Integration der muslimischen Bevölkerung in die Gesellschaft ein, unter Bewahrung ihrer islamischen Identität, und unterstützt alle Bemühungen, die in Richtung Sprachförderung und Einbürgerung gehen.«
Der Wunsch nach Sprachförderung ist zu begrüßen. Dazu gehört dann aber auch die vermehrte Bereitschaft, bisherige Angebote wahrzunehmen, Kinder deutschsprachige Kindergärten und Ehefrauen Deutschkurse besuchen zu lassen.
»20. Eine würdige Lebensweise mitten in der Gesellschaft
Darüber hinaus sieht der Zentralrat seine Aufgabe darin, den in Deutschland lebenden Muslimen in Kooperation mit allen anderen islamischen Institutionen eine würdige muslimische Lebensweise im Rahmen des Grundgesetzes und des geltenden Rechts zu ermöglichen.«
Was ist eine »würdige muslimische Lebensweise«? Ein Leben nach den Gesetzen des Islam? Es ist erstaunlich, wie konkret und klar faßbar die folgenden Forderungen formuliert werden. Es ist die Frage, ob - sofern diese Forderungen alle rückhaltlos erfüllt würden - nicht der Bildung einer Parallelgesellschaft und Ghettoisierung der Muslime in Deutschland Vorschub geleistet würde:
»Dazu gehören u. a.: Einführung eines deutschsprachigen islamischen Religionsunterrichts«
Ungenannt bleiben die einzelnen Bedingungen, unter denen der islamische Religionsunterricht überhaupt stattfinden kann (z. B. unter Aufsicht deutscher Schulbehörden), welche Lehrinhalte er haben darf (lehrt er die im GG verankerte Gleichberechtigung der Frau? Tritt er ein für die Körperstrafen der Scharia?), wie er das Judentum und das Christentum darstellt (abwertend und ablehnend, wie der Koran?) u. a. m.
»die Einrichtung von Lehrstühlen zur akademischen Ausbildung islamischer Religionslehrer und Vorbeter (Imame)«
Offen bleibt, nach welchen Grundsätzen diese ausgebildet werden sollen, wer sie ausbilden darf und welche Unterrichtsinhalte dort vermittelt würden.
»die Genehmigung des Baus innerstädtischer Moscheen«
Große Moscheen sind nicht nicht nur Versammlungshäuser, sondern demonstrieren auch die Präsenz des Islam. Sie sind häufig mit islamistischen Vereinigungen verbunden. Offen bleibt die Frage, wie man zu diesen Trägern steht, wie z. B. der vom Verfassungsschutz beobachteten Islamischen Gemeinschaft »Milli Görüs« (IGMG). Welche Kontrollmögichkeit erhält der Staat in dieser Hinsicht? Wie steht es um die Errichtung von an die Moscheen angegliederten islamischen Einrichtung (Koranschulen usw.)?
»die Erlaubnis des lautsprechverstärkten Gebetsrufs«
Offen bleibt die Auseinandersetzung um Lärmschutz und negative Religionsfreiheit; denn (anders als bei Kirchenglocken, die kein Bekenntnis transportieren) kann es nichtmuslimischen Bürgern nicht zugemutet werden, das islamische Glaubensbekenntnis von der Wahrheit des Islams täglich mehrmals lautsprecherverstärkt zu vernehmen, was keiner christlichen Kirche gestattet würde. Der lautsprecherverstärkte Gebetsruf gehört nicht zur islamischen Pflichtenlehre und dient der Propagierung des Islam.
»die Respektierung islamischer Bekleidungsvorschriften in Schulen und Behörden«
Wie steht es mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates, die es Beamten im öffentlichen Dienst verbietet, ihr weltanschauliches Bekenntnis zu propagieren? Der Beamte ist als Repräsentant eines Staates zur religiösen Neutralität verpflichtet.
»die Beteiligung von Muslimen an den Aufsichtsgremien der Medien«
Nach welchen Bedingungen sollen Muslime ausgewählt werden? Aus welchen ethnischen, theologischen und religiösen Gruppierungen? Der Islam hat keine mehrheitsfähigen muslimischen Ansprechpartner für Politik und Medien.
»der Vollzug des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten«
Die Forderung des Zentralrates, Tiere nicht nur nach islamischem Ritus zu schächten, sondern sie hierbei auch nicht zu betäuben, wird hier nicht erwähnt. Das deutsche Tierschutzgesetz wurde hier außer Kraft gesetzt.
»die Beschäftigung muslimischer Militärbetreuer«
Auch hier stellt sich die Frage, wie man aus der Vielzahl der muslimischen Organisationen in Deutschland jene auswählen soll, die berechtigt wären, Militärbetreuer zu entsenden. Bei Speisevorschriften oder der Einrichtung von Gebetsräumen etc. wird bereits in Krankenhäusern, Kindergärten und auch beim Militär soviel Rücksicht genommen, wie sie Christen niemals in der islamischen Welt erwarten dürften.
»die muslimische Betreuung in medizinischen und sozialen Einrichtungen«
Dies ist bereits in vielen Einrichtungen gewährleistet bzw. möglich, sofern geeignete muslimische Personen zur Verfügung stehen.
»der staatliche Schutz der beiden islamischen Feiertage«
Es ist muslimischen Arbeitnehmern unbenommen, an islamischen Feiertagen Urlaub zu nehmen. Die meisten muslimischen Schüler gehen an diesen Feiertagen ohnehin nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Schule.
»die Einrichtung muslimischer Friedhöfe und Grabfelder.«
Die Mehrzahl der muslimischen Toten wird ohnehin ins Herkunftland überführt. Mehr und mehr Friedhöfe errichten auch muslimische Gräberfelder, teilweise wird Muslimen aus religiösen Gründen sogar die hierzulande ansonsten ausgeschlossene sarglose Bestattung genehmigt.
»21. Parteipolitisch neutral
Der Zentralrat ist parteipolitisch neutral. Die wahlberechtigten Muslime werden für diejenigen Kandidaten stimmen, welche sich für ihre Rechte und Ziele am stärksten einsetzen und für den Islam das größte Verständnis zeigen.«
Hier bleibt freilich offen, wie sich der »stärkste Einsatz« und das »größte Verständnis« für die - ebenfalls nicht dargelegten - Rechte und Ziele der Muslime definieren.
Epilog
Zusammenfassend erscheinen folgende Punkte der »Charta« besonders problematisch:
* Die geringe Mitgliederbasis des ZMD.
* Sind die genannten Verpflichtungen der Muslime auch dann noch gültig, wenn der Islam aus der Diasporasituation hinauswächst?
* Wichtige Themen wie die Stellung der Frau, die Rechte der Minderheiten, die Verfolgung von Apostaten, der Jihad, die Beurteilung muslimischer Selbstmordattentate oder die Christenverfolgung in der islamischen Welt werden nicht thematisiert.
* Zwar wurde dem »klerikalen ,Gottesstaat'« eine Absage erteilt, nicht jedoch dem Wunsch nach Aufrichtung der Scharia in Deutschland.
* Der Begriff »Friede« wird eng mit dem Islam und der Hingabe an Allah verknüpft. Es wird impliziert, dass durch den Islam der Friede kommt und es außerhalb des Islam keinen Frieden gibt. Dadurch wird der Islam als »ideale« Ordnung präsentiert und allen anderen Religionen übergeordnet.
* Die Beziehung zu den christlichen Kirchen, denen 2/3 aller Deutschen angehören, wird gar nicht behandelt, die Kirchen nirgends als Dialogpartner anerkannt.
* Folgende Punkte hätten im Text der »Charta« auch behandelt werden können:
* Die Art und Weise, wie ein christlich-islamischer Dialog konkret geführt werden kann.
* Die Frage, wie sich das gleichberechtigte Zusammenleben von Christen und Muslimen konkret gestalten kann.
* Den Hinweis auf die besondere Problematik bireligiöser Eheschließungen zwischen Christen und Muslimen und deren Kindererziehung.
* Die Zusicherung der Bemühung für eine nicht abwertende Darstellung des christlichen Glaubens im islamischen Religionsunterricht sowie in islamischen Publikationen.
* Ein Kommentar zu Aussagen der Scharia über die Christen und Konvertiten zum Christentum.
* Wege und Möglichkeiten, wie sich Muslime in Deutschland aktiv für die Verbesserung der Situation der Christen in islamischen Ländern einsetzen können.
Die »Charta« ist ein erster Schritt zur Erörterung des weitgehend ungeklärten Verhältnisses zwischen der nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft und der muslimischen Minderheit. Viele Fragen sind aber noch offen. Es bleibt daher zu hoffen, dass diese Fragen im weiteren Dialog durch Zusatzerläuterungen seitens des ZMD und der anderen muslimischen Dachverbände zufriedenstellend beantwortet werden können.
Hinweis
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe 2/2002 der Zeitschrift "Islam und christlicher Glaube".
Fußnoten
(1) Zu beziehen über: ZMD, Indestr. 93, 52249 Eschweiler, sekretariat@zentralrat.de.
(2) Hier sei an die »Charta von Medina« und den von Muhammad im Jahr 628 n. Chr. geschlossenen Vertrag von al-Hudaybiya erinnert.
(3) Siehe P. Uphoff in »Islam und christlicher Glaube«, 2/2001, S. 22.
(4) So etwa die deutschsprachige Zeitschrift »al-Islam« (2/2002), hg. vom Islamischen Zentrum München
(5) »Hinterländer Anzeiger«, 24.03.2002.
(6) Ebd.




