Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten)23. August 2005, 09.57 Uhr

Fatwa über eine christliche Haushälterin in muslimischem Haushalt

Gottlose haben auf der Arabischen Halbinsel kein Wohn- oder Arbeitsrecht

Saudi-Arabien (Institut für Islamfragen, dh, 22.08.2005)

Vom ehemaligen offiziellen Rechtsgutachter Saudi-Arabiens, Scheich Bin Baz

Frage: Ein Muslim hat eine christliche Haushälterin. Er fragt, wie er mit ihr nach islamischer Weise umgehen solle.

Antwort: "Gottlose wie Juden, Christen, Buddhisten, Kommunisten, usw. dürfen nicht auf die Arabische Halbinsel geholt werden ... . Allahs Prophet befiehlt uns, die Gottlosen von der Arabischen Halbinsel zu vertreiben ... dies bedeute, aus dem heutigen Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Jemen, etc. ... . Die Gottlosen dürfen diese Länder nur in Notfällen betreten ... . Alle Gottlosen dürften in Saudi-Arabien weder leben noch arbeiten ... . Statt dessen muss man muslimische Menschen einstellen. Jemand, der einen Gottlosen, sei dieser Christ oder nicht, bei sich eingestellt hat, muss versuchen, diese Katastrophe so schnell wie möglich abzuwenden ... , er muss dem Gottlosen kündigen und ihn in sein Herkunftsland zurückschicken...."

Quelle: www.al-eman.com/Ask/ask3.asp=

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