| Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten) | 15. Juli 2005, 08.46 Uhr |
Fatwa über die Tätigkeit eines Muslims an einem nicht islamischen Zivilgericht
Die Mitarbeit an solchen Gerichten gilt als Unterstützung der Ungerechtigkeit
(Institut für Islamfragen, dh, 15.07.05)
Von dem muslimischen Geistlichen Abdur-Rahman al-Barrak
Frage: Darf ein Muslim an einem Zivilgericht arbeiten, welches nicht nach islamischem Gesetz arbeitet?
Antwort: "Gerichte, die nicht nach dem Gesetz Allahs arbeiten, sind verwerflich (weil nicht islamisch). Infolge dessen verstoßen sie gegen Allahs Vorschriften ... dies besagt der Koran in Sure 4; 60. ... Die Mitarbeit in solchen Gerichten gilt als Unterstützung der Ungerechtigkeit. ... Verlassen Sie Ihre Arbeit an diesem Gericht, Allah wird Ihnen eine bessere Arbeitsstelle geben; selbst wenn die neue Arbeitsstelle schlechter bezahlt wird. ... Bitten Sie Allah um Vergebung für Ihre bisherige Arbeit in diesem Gericht!".
Quelle: www.almoslim.com/rokn_elmy/show_question_main.cfm
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