Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten)09. Juni 2004, 02.13 Uhr

Fatwa: Darf der Name Allahs überall erwähnt werden?

Unreine Orte sind nur Badezimmer und Toiletten - sonst muß der Name Allahs an jedem Ort erwähnt werden

Ägypten (Institut für Islamfragen, 29.04.2004, dh) Fatwa (Rechtsgutachten) von Sheich Ali Abu al-Hassan, dem früheren Vorsitzenden des Rechtsgutachterrates der al-Azhar Moschee, Kairo.

 

Frage: "Gibt es Orte, an denen man den Namen Allahs nicht erwähnen darf?"

Antwort: "Ein Muslim muss Allahs Namen überall erwähnen, außer im

Badezimmer und auf der Toilette, denn das sind unreine Orte, an denen man

seine privaten Körperregionen (arab. 'aura) enthüllt. Die Engel hassen diese

Orte."

 

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm?val=63064

 



<- Zurück zu: Fatawa (Gutachten)