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		<title>Institut fÃ¼r Islamfragen: News und Fatawa</title>
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		<description>News und Fatawa</description>
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			<title>Institut fÃ¼r Islamfragen: News und Fatawa</title>
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			<description>News und Fatawa</description>
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		<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 14:36:00 +0000</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, wie alt Aischa war, als Muhammad sie heiratet</title>
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			<description>Von Scheikh Mahmoud al-Masri, einem der populärsten Verkündiger des Islam in Ägypten</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 03.02.2012)<br /><br /><b>Frage:</b> „Wie alt war Aischa, als Muhammad sie heiratete?“<br /><br /><b>Antwort:</b> &quot;.. nun, wie alt war unsere Mutter, Aischa, als unser Herr, Muhammad - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - sie heiratete? Hören Sie nun von mir, was in Sahih al-Bukhari [eine vor allem für sunnitische Muslime sehr glaubwürdige Überlieferungssammlung] diesbezüglich überliefert wurde. Der Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - hat sich mit Aischa verlobt, als sie 6 Jahre alt war. Er hat die Ehe mit ihr vollzogen, als sie 9 Jahre alt war. Dies ist eine authentische Tatsache, obwohl einige dies bestreiten. Vielleicht möchten Sie mich fragen: „Das kann nicht wahr sein, denn wie könnte der Prophet, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, jemand heiraten, der 9 Jahre alt war?“ Nun, hören Sie mir zu, mein Bruder, um zu sehen, dass diese Tatsache tausend Prozent authentisch ist. Ich werde Ihnen 7 Gründe auflisten, die die Authentizität dieser genannten Tatsache beweist:<br /><br />1. Ihm [Muhammad] wurde dies [die Ehe] von Allah befohlen. Können Sie sich vorstellen, dass es jemanden geben könnte, der gegen die Befehle Allahs verstoßen könnte? Wie könnte nur unser Prophet, der frömmste Mensch überhaupt, gegen die Befehle Allahs verstoßen? Also [die Heirat] war ein Befehl Allahs. In Sahih al-Bukhari und Muslim [zwei als sehr verbindlich betrachtete, authentische Überlieferungssammlungen, vor allem für sunnitische Muslime] heißt es: Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - sagte zu Aischa: 'Du wurdest mir dreimal im Traum gezeigt. Jedes Mal sagte mir [der Erzengel] Jibril: ‚Dies ist deine Frau in diesseitigen und jenseitigen Leben.’ Die authentische Überlieferung [arab. Hadith Sahih] berichtet, dass jedes Mal, wenn Jibril zu Allahs Propheten kam, er ihm ein zusammengewickeltes Seidentuch vorlegte. Immer, wenn er [Muhammad] das Seidentuch aufwickelte, sah er darin das Bild Aischas. Jibril sagte ihm: ‚Dies ist deine Frau im diesseitigen und jenseitigen Leben.’ Dabei reagierte er [Muhammad] immer, indem er sagte: ‚Falls dies [die Heirat mit Aischa] gut für mich ist, möge Allah dies mir ermöglichen.’ <br /><br />Zusammengefasst war seine Heirat mit Aischa ein göttlicher Befehl und göttliche Inspiration. Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - würde nie einem Befahl Allahs widersprechen.<br /><br />2. Ein Mädchen auf der Arabischen Halbinsel oder in einem anderen südländischen Land bekommt ihre [erste] Menstruation im frühen Alter. Also, auf der Arabischen Halbinsel, in Somalia, Mosambik, etc. könnte ein Mädchen ihre erste Menstruation im Alter von 8-9 Jahren bekommen. Das geschieht auch noch in unserer Zeit. Ich rede nicht von vor über 1400 Jahren, sondern über unsere Gegenwart. Also, mit 9 Jahren war ein Mädchen [auf der Arabischen Halbinsel] körperlich in der Lage, zu heiraten. <br /><br />3. Der Prophet wollte sich gegenüber einem Verwandten von Abu Bakr dankbar zeigen, denn Abu Bakr hatte dem Islam sehr gedient. Also wollte der Prophet [Muhammad] Abu Bakr belohnen, indem er unsere Mutter, Aischa [eine der Töchter Abu Bakrs], heiratete. <br /><br />4. Die damalige Umgebung bestimmte die Heirat. Die Heirat im frühen Alter war damals ein übliches Procedere. Die Heirat unserer Mutter Aischa war kein Einzelfall. Unsere Mutter Safiya bint Hu'ai bint al-Akhtab z. B. war schon, bevor der Prophet sie heiratete, mit 11 Jahren verheiratet. Und unsere Mutter Hafsa bint Umar war, bevor der Prophet [Muhammad] sie heiratete, schon mit 12 Jahren verheiratet. <br /><br />Nun, wir brauchen keine Beispiele aus fernen Zeiten zu erwähnen, denn meine eigene Tante hier in Ägypten war mit 15 Jahren verheiratet. Meine zweite Tante war mit 11 Jahren verheiratet …Also, warum soll es uns wundern, dass unsere Mutter Aischa vor 1400 Jahren mit 9 Jahren [Muhammad] heiratete? Ein damaliges Mädchen mit 9 Jahren glich eine Frau in unserer Gegenwart, die 25 Jahre alt ist; also, [ein damals 9jähriges Mädchen] war stark und groß und konnte den ganzen Haushalt erledigen. <br /><br />5. Die Polytheisten hassten den Propheten - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - und wollten ihm auf jede mögliche Weise Schaden zufügen. Trotzdem hat keiner ihn [Muhammad] wegen seiner Heirat mit Aischa kritisiert. Wäre diese Heirat damals eine Schande gewesen, hätten die Polytheisten ihn deswegen kritisiert. Da keiner von den Polytheisten dies getan hat, bedeutet das, dass diese Art Ehe damals normal war.<br /><br />6. Der Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - heiratete Aischa im zweiten Jahr nach der Auswanderung [arab. Hidschra]. Seit jenem Jahr wurde das islamische Gesetz [al-Shari’a] [von Allah Muhammad] eingegeben. Deshalb war es notwendig, dass eine junge Frau mit dem Propheten zusammenlebte. D. h., eine junge Frau, die in der Lage wäre, viel [von der Shari’a] mitzubekommen, sich über vieles davon zu erkundigen, viel Wissen darüber zu erwerben und dieses Wissen an die Muslime weiterzugeben. Dies war die Weisheit unseres Herrn [Allah]. <br /><br />Bitte beachten Sie, was die Weisheit Allahs in dieser Angelegenheit bestimmte:<br /><br />1. Aischa hat keine Kinder bekommen. Dadurch konnte sie sich völlig auf die Lehren [des Islam] konzentrieren.<br /><br />2. Der Prophet hat sich sehr in sie verliebt. Dadurch hat er ihr alles [über den Islam] erklärt, was sie wissen wollte.<br /><br />3. Sie lebte 9 Jahre mit Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm. Er starb, als sie 18 Jahre alt war. Danach hat sie noch 47 Jahre gelebt. Währenddessen hat sie der ganzen Welt die Lehren [Muhammads, die sunna] gelehrt.<br /><br />7. Der Vorwurf [der Frühehe mit Aischa] kam erst vor 50-60 Jahren auf. Also, wäre diese Sache tatsächlich zur damaligen Zeit eine Schande gewesen, wäre er schon vor ein paar hundert Jahren aufgetaucht. Ansonsten hätten die Polytheisten damals gesagt: 'Seht mal, er [Muhammad] hat ein kleines Mädchen geheiratet!&quot;<br /><br />Quelle: www.youtube.com/watch?v=NFTbiK7qG-Q<br /><br /><br /><br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 14:36:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neues Gesetz in Saudi-Arabien: Verschleierung der Augen für Frauen wird Pflicht</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1773</link>
			<description>Weigerungen ziehen hohe Strafen nach sich</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 23.01.2012) Die ägyptische Zeitung egynews.net veröffentlichte im November 2011 einen Bericht, in dem es um ein neues Gesetz Saudi-Arabiens geht, das von Frauen die Verschleierung der Augen in der Öffentlichkeit verlangt. Scheich Mutlaq an-Nabet, der offizielle Sprecher der saudischen staatlichen Sittenbehörde, kommentierte den Beschluss seiner Behörde und erläuterte, es werde [mit diesem Gesetz] Frauen verboten, ihre Augen in der Öffentlichkeit unverschleiert zu zeigen, vor allem, wenn die Augen besonders anziehend seien. &quot;Die Sittenbehörde&quot;, so an-Nabet, &quot;wird Frauen mit unverschleierten Augen dazu zwingen, ihre Augen zu bedecken,&nbsp; denn die Behörde ist dazu bevollmächtigt&quot;. <br /><br />Die genannte Zeitung berichtete in diesem Zusammenhang von einem Saudi, der Ende letzten Jahres ins Krankenhaus eingeliefert worden war. Es war von Mitgliedern der Sittenbehörde mehrmals mit einem Messer auf ihn eingestochen worden, nachdem er seine Frau verteidigt hatte, die sich dem Befehl zur Bedeckung der Augen widersetzt hatte. Der saudische Staat sprach die Mitglieder der Sittenbehörde, die in diesen Fall verwickelt waren, frei. Der betroffene Ehemann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten und 300 Peitschenhieben verurteilt. Ein anderer, der ebenfalls während des Konfliktes anwesend war, erhielt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten und 700 Peitschenhieben.<br /><br />Quelle: www.egynews.net/wps/portal/news?params=148221<br /><br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten aus dem Ausland</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 17:30:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, wie sich ein Muslim verhalten muss, um der Versuchung des Teufels zu widerstehen</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1772</link>
			<description>Klare Anweisungen bezwingen den Einfluss des Teufels</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem ehemaligen albanischen Rechtsgutachter Nasiruddin al-Albani (1914-1999), einem der prominentesten muslimischen Überlieferungswissenschaftler und Kenner der Rechtswissenschaft. Vor allem seine Werke über die Einstufung von Authentizitätsgraden vieler Tausender Überlieferungen gelten als wichtige Nachschlagewerke unter sunnitischen Gelehrten.</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 25.12.2011) </p>
<p class="bodytext">Der Rechtsgutachter kommentiert die folgende Aussage Muhammads: &quot;'Menschen [Muslime] könnten einander fragen: Allah hat die Welt erschaffen. Aber wer hat Allah erschaffen? Wenn die Menschen so etwas sagen, antwortet ihnen:&nbsp;Sprich: &quot;Er ist Allah, ein Einziger, Allah, der Absolute. Er zeugt nicht und ist nicht gezeugt worden. (Sure 112, 1-3). Anschließend muss man dreimal nach links spucken und [Allah] um Hilfe gegen den Teufel anrufen.'&quot; [So lautet eine authentische Überlieferung/arab. hadith sahih].</p>
<p class="bodytext">... Ich glaube, derjenige, der sich von ganzem Herzen zur Einhaltung der Vorschrift [Muhammads] auf die o. g. Weise verpflichtet, wird sicherlich von den Versuchungen des Teufels errettet werden und den Teufel besiegen. Denn Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - sagt: 'Dadurch wird der Teufel vertrieben.'&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Diese am Propheten orientierte Verhaltensweise in solcher Situation ist effizienter und effektiver [als rationale Diskussionen] gegen die Versuchungen des Teufels. Denn die rationalen Diskussionen in solchen Fällen sind selten wirksam. Es ist bedauerlich, dass viele Menschen diese Lehre des Propheten nicht kennen. Deshalb seien Sie wachsam, Sie als Muslime! Informieren Sie sich über die Verhaltensweise Ihres Propheten und setzen Sie diese ein! Denn durch diese Lehre werden Sie geheilt.&quot;</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.albrhan.org/portal/index.php?show=news&amp;action=article&amp;id=990</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Sun, 25 Dec 2011 10:16:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Büro einer französischen Zeitung nach Veröffentlichung von Muhammad-Karrikaturen niedergebrannt</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1769</link>
			<description>Karikaturen lösten Unruhe unter Muslimen in Frankreich aus</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"> (Institut für Islamfragen, dh. 12.12.2011) Das Büro der französischen Zeitung Charlie Hebdo ist am 01.11. 2011 nach der Veröffentlichung eines Artikels über Muhammad niedergebrannt worden.&nbsp;Die Zeitung hatte in einer ihrer letzten Ausgaben eine Abbildung veröffentlicht, die den Propheten des Islam, Muhammad, darstellen sollte. Dem dort gezeichneten Muhammad wurde die auf dem Cover der Zeitung gedruckte Aussage zugeschrieben: &quot;Sie werden 100 Mal ausgepeitscht, falls Sie vor Lachen nicht sterben.&quot; Muhammad selbst sei als Chefredakteur dieser Ausgabe bezeichnet worden. Dies löste Unruhe unter Muslimen in Frankreich aus. Die Zeitung erhielt danach zahlreiche Drohungen und Beschimpfungen, die der französischen Polizei vorgelegt worden sein sollen.</p>
<p class="bodytext">Der Brandanschlag wurde am 01.11. 2011 gegen 01:00 Uhr mit einem Molotowcocktail verübt, der an die Fassade des Büros in Paris geworfen wurde. Der Brand breitete sich im ganzen Haus aus und zerstörte die gesamte Einrichtung des Verlags.</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.alarabiya.net/articles/2011/11/02/174967.html</p>]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten aus dem Ausland</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 15:31:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Iran: 56 sunnitische Verkündiger des Islam zu Freiheitsstrafen verurteilt</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1768</link>
			<description>Grund ist deren Kritik an der Diskriminierung der sunnitischen Gruppierungen im Iran</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 02.12.2011) Laut Berichts der arabischen Zeitung www.alarabiya.net vom 11.10 2011 verurteilte die Islamische Iranische Republik 56 sunnitische Verkündiger des Islam [arb. Du'at] zu unterschiedlich langen Freiheitsstrafen. Die Verurteilten sind sunnitische Muslime aus kurdischen Gebieten im Iran, vor allem aus Kurdistan und dem westlichen Teil Aserbaidschans.&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Unter Berufung auf die iranische Menschenrechtsorganisation Harna haben 26 der verhafteten muslimischen Gelehrten im Raja'i Shahr Gefängnis in der Nähe von Teheran einen Hungerstreik begonnen. Sie wollen auf die sie diskriminierende Behandlung der iranischen Behörden aufmerksam machen. U. a. sei es ihnen seit langer Zeit verboten, ihre Familien zu sehen. Dazu sind sie in Zellen zusammen mit Verbrechern inhaftiert.</p>
<p class="bodytext">Außerdem kritisierte Rikni Imam Jum'a die Behörden des Hafens Landja wegen der Beschlagnahmung von Eigentum sunnitischer Muslime in diesem Hafen. Darüber hinaus sind die Entwicklungsvorhaben in diesem Gebiet mit sunnitischer Mehrheit von den iranischen Behörden eingestellt worden.&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.alarabiya.net/articles/2011/10/11/171319.html</p>]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten aus dem Ausland</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 08:26:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Iran: Schauspielerin aufgrund ihrer Teilnahme an einem regimekritischen Film zu 90 Peitschenhieben und 1 Jahr Gefängnis verurteilt</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1767</link>
			<description>Der Film stellt den Alltag von Inhaftierten dar </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh. 01.12.2011) Die arabische Zeitung www.alarabiya.net schilderte am 09.10. die Situation der iranischen Schauspielerin Mardiya Wafamhar. Sie wurde im Juli 2011 von iranischen Sicherheitskräften verhaftet, nachdem sie an den Dreharbeiten zu einem Film teilgenommen hatte. Mardiya Wafamhar wurde deshalb von einem iranischen Gericht zu einer Strafe von 90 Peitschenhieben und einer 1-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt.</p>
<p class="bodytext">Grund dieser Strafe ist die Beteiligung an einem Film, der die Schwierigkeiten der Schauspieler/innen im Iran darstellt. Dieser Film schildert das Leben einer jungen iranischen Schauspielerin, die in Teheran lebt. Nachdem die iranischen Behörden die Aufführung eines ihrer Theaterstücke verboten haben, sieht sie sich gezwungen, ihre Gedanken auf geheime Weise zum Ausdruck zu bringen.</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.alarabiya.net/articles/2011/10/09/171006.html</p>]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten aus dem Ausland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 08:07:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Der Stamm Ghaddafis hält das Rechtsgutachten des muslimischen Gelehrten al-Qaradawi für die eigentliche Todesursache Ghaddafis</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1765</link>
			<description>Aus diesem Grund will der Stamm Ghaddafis den Rechtsgelehrten al-Qaradawi auf gleiche Weise töten</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 29.11.11) Die palästinensische Zeitung alquds.co.uk berichtete 6.11.2011 über den Entschluss des libyschen Stammes, dem der getötete libysche Präsident Ghaddafi entstammt. Dieser Stamm hält den prominenten muslimischen Gelehrten Dr. Yusuf al-Qaradawi für den eigentlichen Täter des Angriffs auf den ehemaligen libyschen Präsidenten. Denn, so vertritt der Stamm, das Rechtsgutachten von al-Qaradawi, in welchem er die Tötung des libyschen Präsidenten für islamisch legal und sogar erforderlich erklärte, sei von den Aufständischen befolgt worden. Infolge dessen fordert der Stamm Ghaddafis, dass jedes internationale Ermittlungsverfahren über die Ursache der Tötung Ghaddafis al-Qaradawi als Täter verurteilt, weil eine Ermittlung ohne die Einbeziehung dieses Rechtsgutachtens und dessen Rechtsgutachters nicht ernsthaft sei.</p>
<p class="bodytext">Außerdem hat der Stamm Ghaddafis seinen Entschluss bekannt gegeben, al-Qaradawi auf dieselbe Art und Weise zu töten, wie der ehemalige libysche Präsident getötet worden ist. Diesem Schicksal werde der muslimische Gelehrte trotz aller Sicherheitsmaßnahmen nicht entkommen, so Vertreter des Stammes.</p>
<p class="bodytext">Quelle: alquds.co.uk/index.asp?fname=today%5C24z485.htm&amp;arc=data%5C2011%5C10%5C10-24%5C24z485.htm</p>]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten aus dem Ausland</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 14:31:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Iranischer Präsident und weitere 341 religiöse Autoritäten sollen Milliarden veruntreut haben</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1760</link>
			<description>Mahmud Ahmadinedschad droht mit Selbstmord </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 04.11.2011) Unter Berufung auf die kuwaitische Zeitung al-Qabas berichtete die arabische Zeitung arabic.cnn.com im September über einen Veruntreuungsskandal aus dem Iran in Milliardenhöhe. Bei einer kürzlich einberufenen Ratsitzung soll Präsident Ahmadinedschad gedroht haben, er werde Selbstmord begehen, falls die Anschuldigung, er habe 3 Mrd. US Dollar von 7 Banken veruntreut, gegen ihn bestätigt würden. Diese Veruntreuung habe einer seiner Assistenten, Amir Khisrawi, Besitzer des Unternehmens &quot;Aria&quot; begangen, ein iranisch-staatliches Unternehmen mit Vertretungen im Iran und Europa.</p>
<p class="bodytext">Antwortend auf die Drohung Ahmadinedschads, er werde Selbstmord begehen, entgegnete der fundamentalistische [Usuli] Abgeordnete, Ahmad Tawakkoli, dem iranischen Präsidenten: &quot;Begehen Sie bitte keinen Selbstmord, sondern treten Sie zurück und verlassen Sie die Regierung, ohne Ihren Respekt zu verlieren. Das wäre besser für Sie, denn alle Beweismittel, die wir parat haben, bestätigen Ihre Verwicklung in dem Veruntreuungsfall des Staatskapitals!&quot;</p>
<p class="bodytext">Quelle: arabic.cnn.com/2011/middle_east/9/22/Apapers.thur22sept/index.html</p>]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten aus dem Ausland</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 08:47:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ein Vertreter der muslimischen Koalition im iranischen Parlament verlangt den Entzug der Reisepässe für unverschleierte Frauen </title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1763</link>
			<description>Immer wieder versucht die iranische Polizei, gegen unverschleierte Frauen vorzugehen</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 31.10.2011) Muhammad Taqi Rahbar berichtet, dass 236 Parlamentarier im iranischen Parlament die iranische Regierung in einem Protestschreiben aufgefordert haben, gegen unverschleierte Frauen vorzugehen. Die Polizei habe nicht durchsetzen könnten, dass Frauen nicht mehr unverschleiert in der Öffentlichkeit auftreten. Taqi Rahbar schlug vor, unverschleierten Frauen die Reisepässe zu entziehen, damit sie sich nicht frei bewegen können. Dies soll zur Abschreckung dienen.</p>
<p class="bodytext">Die iranische Polizei ergreift immer wieder Maßnahmen gegen unverschleierte Frauen, vor allem in großen Städten wie Teheran. Frauen, die einen Teil ihrer Haare unverschleiert zeigen oder zu enge Kleidung tragen, werden verhaftet. Das unten genannte Video zeigt einige solcher Maßnahmen.</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.alarabiya.net/articles/2011/10/09/170987.html</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten aus dem Ausland</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 31 Oct 2011 10:14:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Frau aus Saudi Arabien soll wegen unerlaubten Autofahrens ausgepeitscht werden   </title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1761</link>
			<description>Die Rechtslage ist unklar </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 27.10.2011) Die zwanzigjährige Shaima Djestiniya aus Saudi-Arabien wurde kürzlich in Dschiddah/Saudi-Arabien zur Strafe durch&nbsp; Auspeitschung wegen unerlaubten Autofahrens verurteilt [Frauen ist Autofahren in Saudi-Arabien untersagt]. Andere Frauen aus diesem Land [die wegen desselben Vorwurfs angeklagt sind], warten noch auf ihr Gerichtsurteil. Unter diesen ist auch eine bekannte Schauspielerin und mehrere Frauenrechtlerinnen.&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Saudische Juristen beklagen, es gäbe in Saudi-Arabien kein eindeutiges Strafgesetz. Die Richter haben die Macht, Strafen festzulegen, die sie für angebracht halten [da es kein kodifiziertes Strafgesetzbuch gibt und alle Urteile in Übereinstimmung mit der Scharia gefällt werden müssen, die unterschiedlich ausgelegt werden kann]. Obwohl der saudische König Abdullah persönlich dem oben erwähnten Auspeitschungsurteil widersprochen hat, gilt das Urteil des Richters als rechtsgültig.</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.alarabiya.net/articles/2011/10/01/169543.html</p>]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten aus dem Ausland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 27 Oct 2011 15:46:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Protest von Hunderttausenden Jemeniten gegen Rechtsgutachten</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1762</link>
			<description>Es verbietet Proteste gegen den Staat als islamisch &quot;nicht erlaubt&quot;</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 10.10.2011) Die Demonstranten, Gegner des jemenitischen Präsidenten Salehs, versammelten sich Ende September 2011 vor allem in der jemenitischen Hauptstadt Sanaa unter dem Motto: &quot;Sieg für unser Jemen und Syrien&quot;. Dies war eine Protestreaktion gegen ein Rechtsgutachten der jemenitischen, staatstreuen theologischen Körperschaft &quot;Versammlung der muslimischen Gelehrten&quot;. Das von dieser Körperschaft veröffentliche Rechtsgutachten verbietet Proteste und Streiks gegen den Staat und erklärt diese für islamisch nicht erlaubt.&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Die wütenden Demonstranten kündigten an, ihre friedlichen Protestaktionen gegen den jemenitischen Staat zu intensivieren.</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.alarabiya.net/articles/2011/09/30/169394.html</p>]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten aus dem Ausland</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 22 Oct 2011 10:02:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Studie: Noch immer große Sympathien für al-Qa'ida in der arabischen Welt</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1759</link>
			<description>Besonders in Ägypten ist eine aufblühende Solidarität und Verehrung gegenüber dem getöteten Osama bin Laden zu erkennen</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 13.10.2011) Die arabische Zeitung alarabiya.net veröffentlichte am 12. 09.2011 ihre eigene Studie über die letzten 10 Jahre seit dem 11. September 2001. Die Untersuchung bezog sich auf die Einstellung von Arabern gegenüber der Terror-Organisation al-Qa'ida seit dem berüchtigten Attentat in New York auf das World Trade Center sowie dessen Auswirkungen bis heute und wurde in den VAE durchgeführt.</p>
<p class="bodytext">Laut dieser Studie bestätigten Experten und Analysten, dass das Gedankengut von al-Qa'ida trotz der Tötung Osama bin Ladens unter Arabern prominent vertreten ist. Vor allem die Tötung bin Ladens habe die Sympathie mit der al-Qa'ida-Organisation unter Arabern verstärkt.&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Dr. Samir Ghattas, ein Experte in Sachen al-Qa'ida, zeigte sich wenig überrascht gegenüber den Ergebnissen der erwähnten Studie, da die meisten Interviewpartner die Tötung von bin Laden als Mord betrachteten und die Attentate vom 11. September 2001 rechtfertigten. Grund dieser Einstellung sei, so Ghattas, eine verbreitete Denkweise in der arabischen Welt [die Dinge so zu betrachten] sowie die Veröffentlichungen einiger Autoren, die Osama bin Laden und seine Organisation al-Qa'ida unterstützen.&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Einer der Belege, die Dr. Ghattas für seine Äußerungen anführt, ist die Demonstration der Salafisten am 29.08 2011 in Ägypten, bei der die Demonstranten riefen: &quot;Obama, wir alle sind Osama bin Laden!&quot; Dies zeigt seiner Meinung nach, dass bin Laden ein Volksheld [in Ägypten] geworden ist.</p>
<p class="bodytext">Dr. Ghattas erwähnte weiter, dass während der letzten Jahre nicht wenige Araber die Meinung vertraten, dass die Attentate des 11. September von Israel und den amerikanischen Geheimdiensten initiiert worden seien, um damit einen Grund für den Einmarsch [westlicher Truppen] in die Länder der arabischen und islamischen Welt zu haben. Vertreter dieser These fänden die Bestätigung dafür in der Eroberung des Irak und Afghanistans.</p>
<p class="bodytext">Bezug nehmend auf die genannte Studie, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten durchgeführt wurde, vermutet Dr. Ghattas, dass bei Durchführung derselben Umfrage in Ägypten das Ergebnis dort noch extremer [d.h. mit stärkerer Sympathie gegenüber bin Laden und al-Qa'ia] ausgefallen wäre.</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.alarabiya.net/articles/2011/09/12/166547.html</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten aus dem Ausland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 08:56:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim fünf Ehefrauen gleichzeitig haben darf</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1758</link>
			<description>Eine fünfte Frau könnte nur über einen Ehevertrag in einer Genussehe geheiratet werden</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem Rechtsgutachtergremium des irakischen, muslimischen Fernsehsenders &quot;al-Furat&quot;, einer Hotline-Rechtsgutachtensendung</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 08.10.2011) </p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Ein Mann hat vier Frauen geheiratet. Er hat die erste von diesen verstoßen [sich von ihr scheiden lassen] und eine neue Frau geheiratet. Er hat jedoch bereut, dass er die erste Ehefrau verstoßen hat. Deshalb wollte er die erste Ehefrau noch einmal heiraten. Darf er das?&quot;</p>
<p class="bodytext"><b>Antwort:</b> &quot;Nein, denn in diesem Fall würde sich die Anzahl seiner Ehefrauen [die er gleichzeitig hat] auf fünf Frauen aufstocken. Ein Mann darf [nur] vier Ehefrauen gleichzeitig haben, keine fünf. Es gibt jedoch eine Lösung, die dem betroffenen Ehemann helfen kann. Er könnte die erste Ehefrau mit einem Ehevertrag der Genussehe heiraten [eine zeitlich begrenzte Ehe mit einer finanziellen Entlohnung der Ehefrau], denn durch eine Genussehe entstehen keine Verstöße [gegen das islamische Gesetz]. In diesem Fall würden Der Mann könnte gleichzeitig vier permanente Ehefrauen und eine Ehefrau in einer Genussehe haben. Der Vertrag zur Genussehe kann eine Frist von 10, 20 oder 30 Jahren beinhalten.&nbsp;Eins muss jedoch klar sein: Falls der Mann stirbt, erbt die Ehefrau aus der Genussehe im Gegensatz zu den anderen Ehefrauen nichts.&quot;</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.youtube.com/watch?v=hOUmw8kfFF4&amp;feature=related</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 08 Oct 2011 07:38:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob ein Verstorbener schon vor dem Jüngsten Tag wegen seiner Unreinheit von Allah gequält wird</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1757</link>
			<description>Nach einer Verunreinigung beim Toilettengang muss die Kleidung gewechselt, der Körper gereinigt werden</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem Rechtsgutachter&nbsp;Scheich Abdul-Aziz bin Baz, dem 1999 verstorbenen ehemaligen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens, einem der einflussreichsten Gelehrten des sunnitischen Islam im 20. Jahrhundert </p>
<p class="bodytext">Aus dem neunten Band der Rechtsgutachten von Abdul-Aziz bin Baz</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 01.10.2011) </p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Muss die Kleidung gewechselt und der Körper gewaschen werden, wenn beides aus Versehen mit Urin in Berührung kam? Oder reicht das Abwischen der betreffenden Stellen?“</p>
<p class="bodytext"><b>Antwort:</b> &quot;Die Körperstellen, auf die der Urin getropft ist,&nbsp;müssen abgewaschen werden, die Kleidung muss gewechselt werden. Das bloße Abwischen reicht nicht aus. Dies ist in [maßgeblichen] Schriften festgehalten und ist zudem weitgehender Konsens der muslimischen Gelehrten [arab. idjma']. Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - sagte: 'Säubert Euch vom Urin. Denn die häufigste Qual im Grab [vor dem Jüngsten Tag] wird deswegen angwandt' (aus der Überlieferungssammlung von ad-Dar Qatni). In den authentischen Überlieferungssammlungen von al-Bukhari und Muslim zitiert Ibn Abbas, dass Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - an zwei Gräbern vorüberging und dabei sagte: 'Diese [Toten] werden [jetzt] gequält, aber nicht wegen einer gravierenden Sünde'. Danach sagte er [Muhammad]: ' Und doch [wegen einer gravierenden Sünde], denn einer von ihnen hat sich nicht vom Urin gesäubert'. In einer anderen [überlieferten Aussage Muhammads] hieß [die o.g. Aussage Muhammads]: 'Dieser [Tote] hat sich nicht vor dem Urin geschützt. Der andere [Tote] hat hintenherum Schlechtes über andere Menschen erzählt'. (aus Sahih Muslim). &quot;</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.all-laptops.com/vb/showthread.php?t=10970</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 01 Oct 2011 12:40:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa: Der Gesichtsschleier ist für Frauen verpflichtend</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1756</link>
			<description>Rechtsgutachten-Nr.: 47</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem Rechtsgutachter Scheich&nbsp;Abdul-Aziz bin Baz, dem ehemaligen offiziellen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens, einem der einflussreichsten Gelehrten des sunnitischen Islam im 20. Jahrhundert (gest. 1999).&nbsp;</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 27.09.2011)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Bitte nennen Sie uns dringend Belege für die Verpflichtung der Frauen zur Gesichtsverschleierung. Allah möge Sie segnen!&quot;</p>
<p class="bodytext"><b>Antwort:</b> „Das Gesicht [einer Frau] muss verschleiert werden vor einem fremden Mann, der sie nicht heiraten darf und auch vor einem mahram [ein mit ihr nahe verwandter Mann]. Dies besagen die korrektesten Meinungen der muslimischen Gelehrten, sei dieser fremde Mann nun ein Neffe, Cousin, ein Nachbar oder ein anderer Mann. Denn Allah hat die Muslime zur Zeit des Propheten Allahs - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - und die nachkommenden Muslime so angesprochen: 'Und wenn ihr sie [die Frauen] um irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang' (Sure 33, 53). Diese Vorschrift gilt sowohl für die Frauen des Propheten - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - als auch für Muslimas im Allgemeinen, wie aus Allahs Aussage zu entnehmen ist: 'O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, daß sie [dann] erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist allverzeihend, barmherzig.' (Sure 33, 59). Der Begriff 'Übergewand' [arab. djilbab; der in dem o. g. Koranvers erwähnt ist] bedeutet, etwas über dem Kopf und dem Körper über der Kleidung zu tragen. Damit bedeckt eine Frau den Kopf, das Gesicht und den ganzen Körper. Was [nur] den Kopf bedeckt, heißt 'Khimar'.</p>
<p class="bodytext">Mit dem 'djilbab' bedeckt eine Frau ihren Kopf, das Gesicht und den ganzen Körper über der Kleidung, wie gerade erwähnt. Allah ... sagte: '... und daß sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand [anderem] enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder den Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten...' (Sure 24, 31). Der in diesem Koranvers erwähnte Begriff &nbsp;'bis auf das, was davon sichtbar sein darf' wurde von Ibn Mas’ud [einem wichtigen Weggefährten Muhammads und einem der fünf Muslime, denen Muhammad die Aufbewahrung des Koranstextes anvertraut haben soll] und einer Gruppe [von muslimischen Gelehrten]&nbsp;erklärt als 'die sichtbare Kleidung'. Eine andere Gruppe [muslimischer Gelehrten] bestimmte ihn [den o. g. Begriff] als 'das Gesicht und die Hände'. Jedoch ist die erste Erklärung richtiger, denn diese entspricht den islamisch akzeptierten Belegen und den o. g. zitierten Koranversen.&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Die [inhaltliche] Erklärung [des o. g. Begriffs] als 'das Gesicht und die Hände' wurde von einigen [muslimischen Gelehrten] angesehen als eine [Vorschrift], die vor der Verpflichtung der Verschleierung gegolten habe. Denn Frauen haben in der ersten Phase des Islam den [fremden] Männern ihr Gesicht und ihre Hände [unverschleiert] gezeigt. Daraufhin wurde der Koranvers zur Verschleierung herabgesandt. Dieser verbot dann das Tun der Frauen [die Hände und Gesicht einer Frau unverschleiert zu zeigen]. Ab dann mussten die Frauen immer ihre Hände und das Gesicht verschleiern. Allah, sei erhoben, sagte: 'und daß sie ihre Tücher [arab. khumunihinna] um ihre Kleidungsausschnitte schlagen' (Sure 24, 31). Der Begriff 'khimar' [die Singularform von 'khumur aus dem vorigen Koranvers] steht für eine Bedeckung, die den Kopf und sein Umfeld bedeckt. Dieses [Kleidungsstück] wurde 'khimar' genannt, weil es bedeckt, was unter ihm liegt. Ebenfalls wurde al-khamr [der Wein] khamr genannt, weil er den Verstand bedeckt.</p>
<p class="bodytext">Der [im o. g. Koranvers erwähnte Begriff] 'Kleidungsausschnitt' steht für den Ausschnitt [den Halsausschnitt]. Wenn die Frau mit al-khimar ihren Kopf und das Gesicht verschleiert, bedeckt sie damit [auch] den Kleidungsausschnitt. Falls ein Ausschnitt sich im Brustbereich befindet, muss dieser auch bedeckt werden.</p>
<p class="bodytext">Allah ... sagte [in dem o. g. Koranvers] weiter: '... und ihren Schmuck vor niemand [anderem] enthüllen sollen als vor ihren Gatten...' Der Begriff 'Schmuck' beinhaltet auch den Kopf und das Gesicht und den Rest des Körpers. Die Frau muss diesen Schmuck verschleiern, so dass sie weder [für andere] anziehend ist noch [von anderen] angezogen wird. Diese Tatsache wurde in den zwei authentischen Überlieferungssammlungen [von al-Bukhari und Muslim] belegt: Aischa - Allahs Wohlgefallen sei auf ihr - sagte: 'Als ich die Stimme von Safwan bin al-Mu'til gehört hatte, verschleierte ich mein Gesicht. Er hatte mich noch vor der Verpflichtung zur Verschleierung gesehen.' Dieser Text besagt, dass die Frauen nach der Herabsendung des Koranverses zur Verschleierung ihr Gesicht verschleiern müssen. Dies ist die Verschleierungsart, die in dem folgenden Koranvers gemeint ist: 'Und wenn ihr sie [die Frauen] um irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang.' (Sure 33, 52).&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Was Abu Dawud von Aischa ...berichtet hat, dass nämlich Allahs Prophet ... [sagte], dass, wenn eine Frau ihre [erste] Menstruation bekomme, nur ihre Hände und ihr Gesicht [unverschleiert] gesehen werden dürften, ist eine schwache Überlieferung [eine nicht verlässliche Überlieferung] [arab. hadith da'if].&nbsp;Sie kann aus mehreren Gründen nicht glaubwürdig sein: [Erstens] Es gibt keinen Überlieferer für sie zwischen Aischa und Asma'. [Zweitens] Einige [Personen] in der Überliefererkette sind unglaubwürdig, wie Sayid bin Bashir. [Drittens] Die unklare Erzählung von Qatada, Allah möge ihm Gnade verleihen. [Viertens] Der Widerspruch [zwischen dieser Aussage] und den theologischen Belegen wie dem Koran und den Überlieferungen, die zeigen, dass Frauen ihre Hände, Gesicht und den ganzen Körper verschleiern müssen. [Fünftens] Falls diese Aussage [dass Frauen ihr Gesicht und ihre Hände nicht bedecken müssen] stimmen würde, wäre sie [lediglich] gültig [gewesen] bis zur Herabsendung des Koranverses zur Verschleierung.&quot;</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.al-eman.com/fatwa/fatwa-display.htm?parent=button.search&amp;id=47</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 27 Sep 2011 08:56:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Englisch als Unterrichtsfach darf in Libyen wieder unterrichtet werden</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1755</link>
			<description>Die &quot;Sprache des Feindes&quot; war lange Zeit verboten</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 22.09.2011) Der arabische Fernsehsender „al-Aan“ berichtet im Fernsehen vom Unterricht der englischen Sprache in Libyen: &quot;Für einen gewissen Zeitraum hat al-Qaddafi das Lernen der englischen Sprache für verboten erklärt. Die Revolution ermöglicht heute denjenigen, die die damalige Zeit erlebt haben, wieder, Englisch zu lernen ...&quot; Das libysche Regime sah in der englischen Sprache die Sprache des Feindes.</p>
<p class="bodytext">Salma Hussein ist eine 50jährige Hausfrau, die durch die Revolution wieder die Möglichkeit erhält, die Schule zu besuchen. Sie äußert: &quot;Ich möchte gerne Englisch lernen. Englisch wurde in Libyen verboten. Das war eine Katastrophe. Mein Traum war, Englisch zu lernen.&quot;</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.youtube.com/watch?v=-YauL5LSTkY</p>]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten aus dem Ausland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 22 Sep 2011 10:10:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob schwarze Hunde getötet werden müssen</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1754</link>
			<description>Schwarze Hunde sollen getötet werden</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem Rechtsgutachter Scheich Abdul-Muhsen bin Hamad al-Abaad, dem ehemaligen Dozenten und Vizedirektor der Islamischen Universität al-Medina/Saudi-Arabien</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 19.09.2011) </p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Würden Sie sagen, dass ein schwarzer Hund getötet werden muss? Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - hat das vorgeschrieben.&quot;</p>
<p class="bodytext"><b>Antwort: </b>&quot;Ja, denn Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - hat die Tötung eines schwarzen Hundes vorgeschrieben. Er sagte: 'Tötet den schwarzen Hund!'&quot;</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.islamway.com/?iw_s=Fatawa&amp;iw_a=view&amp;fatwa_id=30120</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 15:50:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zur Beurteilung desjenigen, der Unrecht nicht unterbindet</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1746</link>
			<description>Rechtsgutachten-Nr.: 7543</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext"> Von dem Rechtsgutachter Scheich Saleh al-Fawsan, dem Mitglied des Vorstands des muslimischen Gelehrtengremiums Saudi-Arabiens</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 15.08.2011)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b>&nbsp;&quot;Gilt ein Mensch als sündig, wenn er zur Moschee geht, dort aber Menschen trifft [die nicht beten] und an ihnen vorbeigeht, ohne sie zum Gebet aufzufordern?&quot;</p>
<p class="bodytext"><b>Antwort:&nbsp;</b>&quot;Allah sei Dank! Ein Muslim muss zum Guten einladen und das Unrecht verbieten, so gut er kann. Dies geschieht entweder mit der Hand [durch Taten], mit der Zunge [durch Worte] oder im Herzen [durch die richtige Einstellung].&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Ein Muslim darf das Verbieten von Unrecht nicht vernachlässigen. Wenn er Menschen sieht, die nicht beten, muss er ihnen das Gebet befehlen. Falls sie dann beten, gilt seine Aufgabe als erfüllt. Falls sie nicht beten, und er hat die Macht dazu, muss er sie zum Beten zwingen und sie züchtigen. Falls er die Macht dazu nicht hat, muss er den Staat darüber informieren. Er darf das Unrecht nicht verschweigen. Denn Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - hat gesagt: 'Wer von Euch ein Unrecht sieht, muss dies mit der Hand, der Zunge oder im Herzen unterbinden. Das Dritte [im Herzen] ist die kleinste Stufe des Glaubens.' Diese Aussage wurde zitiert in Sahih Muslim, Nr. 69/1.&quot;</p>
<p class="bodytext">Quelle: www.al-eman.com/fatwa/fatwa-display.htm?parent=button.search&amp;id=7543</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 15 Aug 2011 16:17:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zur Verfluchung der Juden</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1745</link>
			<description>Die Verfluchung der Juden ist kein Fehler</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem Rechtsgutachtergremium des qatarischen Religionsministeriums unter www.islamweb.net</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 12.08.2011)</p>
<p class="bodytext">Rechtsgutachten-Nr: 156641<br /> <br /> <b>Frage:</b> &quot;Vor einiger Zeit habe ich die Juden verflucht. Aber als ich dies tat, hatte ich unüberlegt erst gedacht, die Juden wären eine Rasse. Allerdings hatte ich die Juden, die zum Islam übergetreten sind, von der Verfluchtung ausgenommen, weil ich dachte, diese wären ebenfalls eine Rasse, nicht eine Religion. Später habe ich meinen Fehler eingesehen und erkannt, dass die Juden eine Religion[sgemeinschaft] sind und keine Rasse. Selbstverständlich sind alle Juden Ungläubige. Habe ich mich dadurch versündigt?&quot;<br /> <b><br /> Antwort:</b> &quot;Sie haben dadurch nichts Falsches getan. Denn die Juden, die die Botschaft Muhammads - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - erreicht hat und die nicht daran [an den Islam] glauben, sind verhasste Ungläubige und dem Feuer versprochen. Im Gegensatz dazu sind diejenigen von ihnen, die an Muhammad glauben - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - nicht mehr Juden, sondern Muslime geworden. <br /> <br /> Dass die Juden eine Rasse sind, ist eine falsche Behauptung. Denn sie stammen von verschiedenen Rassen ab, wie wir im Rechtsgutachten Nr. 49581 geschildert haben.&quot;<br /> <br /> Quelle: www.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&amp;Option=FatwaId&amp;Id=156641</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 12 Aug 2011 08:41:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, wie mit einem Muslim umgegangen werden muss, der nicht betet</title>
			<link>http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1744</link>
			<description>Falls ein Muslim sich weigert, zum Gebet zurückzukehren, muss er getötet werden</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem Rechtsgutachter Scheich Saleh al-Fawsan, dem Mitglied des Vorstands der muslimischen Gelehrten Saudi-Arabiens</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 07.08.2011)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Ein Arbeitskollege von mir betet nicht. Ich habe ihn zurechtgewiesen, aber er hat nicht gehört. Ich habe unseren Vorgesetzten darüber informiert und ihm mitgeteilt, dass mein Kollege Angst davor hat, versetzt zu werden. [Daher sagte ich meinem Vorgesetzten], dass er meinem Kollegen empfehlen sollte, zu beten und ihm mit der Versetzung drohen. Aber mein Kollege ärgerte sich über mich. Meine Frage ist: Habe ich mich falsch verhalten? Wie gehe ich mit der Sache richtig um, und wie muss ich mich einem nicht Betenden [der Muslim ist] gegenüber verhalten?&quot;<br /> <br /> <b>Antwort:</b> &quot;Derjenige, der nicht betet, gilt nicht [mehr] als Muslim. Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - sagte: 'was Gerechtigkeit, Unglaube und Polytheismus voneinander unterscheiden, ist das Verlassen des Gebets.' Und er - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - sagte: 'Der Bund zwischen uns [den Muslimen] und ihnen [den Nichtmuslimen] ist das Gebet. Wer das Gebet aufgibt, entwickelt sich zum Ungläubigen.'<br /> <br /> Die Belege für den Unglauben desjenigen, der das Beten aufgibt, sind sowohl im Koran als auch in der Überlieferung vielfältig vorhanden. Dieser [nicht betende &nbsp;Arbeitskollege] darf nicht nur versetzt, sondern darf gar nicht angestellt werden. Er muss zudem getötet werden. Falls er nicht zu Allah zurückkehrt und die Verrichtung der Gebete nicht einhält, wird ihm eine Besinnungsfrist gegeben. Falls er nicht [zum Islam] zurückkehrt, wird er getötet. <br /> <br /> Was Sie mit ihm getan haben, ist Ihre Pflicht; also Zurechtweisung und Erinnerung an das Gebet. Falls er nicht betet, muss er getötet werden. Es reicht nicht, ihn zu versetzen. Solche Menschen anzustellen, ist grundsätzlich falsch. Er darf keine Arbeiten von Muslimen übernehmen, denn er wird als Vorbild für andere betrachtet.&quot;<br /> <br /> Quelle: www.youtube.com/watch?v=HwEfNMIm3As&amp;feature=grec_index</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Sun, 07 Aug 2011 12:50:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
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